Gestaltungsleitfaden

Bauen in den Vier- und Marschlanden

Der Gestaltungsleitfaden „Bauen in den Vier- und Marschlanden“ ist ein praxisorientiertes Instrument, das Bauherren, Architekt:innen und Planer:innen bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in diesem besonderen Hamburger Landschaftsraum unterstützt.

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Auf der Böge 32
Auf der Böge 32 M. Holtmann

Die Vier- und Marschlande zeichnen sich durch ihre einzigartige Kulturlandschaft, historische Siedlungsstrukturen und eine charakteristische Bauweise aus. Ziel des Leitfadens ist es, die ortstypische Baukultur zu bewahren und gleichzeitig eine zeitgemäße Entwicklung zu ermöglichen.

Der Leitfaden wurde vom Bezirksamt Bergedorf in Zusammenarbeit mit Expert:innen aus Architektur, Denkmalpflege und Stadtplanung entwickelt und im Jahr 2006 veröffentlicht. Er enthält konkrete Empfehlungen und Vorgaben zur Gestaltung von Neubauten, Umbauten und Sanierungen. Dabei werden unter anderem Aspekte wie Baukörperproportionen, Dachformen, Fassadengestaltung, Materialwahl und Farbgebung behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung neuer Gebäude in das landschaftliche und dörfliche Umfeld sowie auf dem Erhalt prägender Elemente wie Reetdächer, Backsteinfassaden und traditioneller Hofanlagen.

Darüber hinaus gibt der Gestaltungsleitfaden Hinweise zum Umgang mit Freiflächen, Gärten und Einfriedungen, um das charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu erhalten. Er dient als Orientierungshilfe im Baugenehmigungsverfahren und fördert die Sensibilisierung für die besonderen Qualitäten der Vier- und Marschlande. So trägt der Leitfaden dazu bei, die Identität und Attraktivität dieses einzigartigen Hamburger Landgebiets auch für zukünftige Generationen zu sichern.

Zuletzt aktualisiert am: 24.07.2025

Ansprechperson / Kontakt

Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Niclas Förster 
Wentorfer Str. 38a
21029 Hamburg
E-Mail: niclas.foerster@bergedorf.hamburg.de
stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de

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Gestaltungsleitfaden „Bauen in den Vier- und Marschlanden“

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