Der Rahmenplan soll das übergeordnete städtebauliche Leitbild darstellen: Er definiert die räumliche Struktur, die Verteilung von Nutzungen, die Freiraum und Verkehrsstruktur sowie Leitlinien für eine schrittweise, sozial und ökologisch verträgliche Umwandlung des Gebiets. Ziel ist ein moderner, gemischt genutzter Stadtraum, der bestehende gewerbliche Strukturen sichert, neue Nutzungen ermöglicht und die Einbindung in das städtische Gefüge von Bergedorf gewährleistet.
Planungsanlass und -aufgabe
Anlass für die Auseinandersetzung mit dem Betrachtungsraum ist, dass das Maschinenbauunternehmen Körber Technologies GmbH in absehbarer Zeit seinen Standort in den Innovationspark am Curslacker Neuen Deich verlagern wird und sein Betriebsgelände inkl. des dazugehörigen Parkplatzes an der Straße Kurt-A.-Körber-Chaussee unweit des Bergedorfer Zentrums aufgibt. Durch den Umzug des Unternehmens entsteht der Bedarf an einem zukunftsfähigen städtebaulichen Leitbilds für diese ca. 12 ha großen Flächen nördlich und südlich der Kurt-A.-Körber-Chaussee, aber auch für weitere Flächen im Umfeld. Der Umzug des Maschinenbauunternehmens setzt einen Impuls, der einen langfristigen Stadtentwicklungsprozess nördlich und südlich der Kurt-A.-Körber-Chaussee anstoßen wird. Mit der Aufgabe der Nutzung durch Körber sind die Übergänge zur Bille und zu den umliegenden gewerblich genutzten Nachbarn sowie weiteren Nutzungen im Umfeld betroffen und so wirkt dieser Stadtentwicklungsimpuls deutlich über die Grenzen des Altstandorts hinaus. Die Beziehungen der Umstrukturierungsareale zur Magistrale B5 und zur Bergedorfer und Lohbrügger Innenstadt sind planerisch zu bearbeiten. Gleiches gilt für Verflechtungen in nördlich und westlich angrenzende Bereiche. Zudem bestehen Wechselwirkungen mit anderen Umstrukturierungspotenzialen bzw. -bedarfen sowie mit einigen in der Planung bzw. Umsetzung befindlichen Arealen und Standorten. Der bevorstehende Umzug des Unternehmens wird daher zum Anlass genommen, die vorhandenen Strukturen im gesamten Raum rund um die Kurt-A.-Körber-Chaussee hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
Abgrenzung des Planungsraums
Der zentral gelegene, durch eine hohe Erschließungsgunst (B5, Bahnhof, unmittelbare Nähe zur Bergedorfer Innenstadt) gekennzeichnete Altstandort von Körber Technologies liegt heute in einem überwiegend gewerblich/industriell geprägten Stadtraum. In weiteren Teilbereichen findet sich auch Wohnungsbau. Bei der Entscheidung über die Abgrenzung des Planungsraums sind die Flächen mit einzubeziehen, die direkt und indirekt von dem Stadtentwicklungsimpuls betroffen sind, der durch den Umzug des Maschinenbauunternehmens verursacht wird. Auf die Sicherung der Industrie- und Gewerbeflächen sowie auf natürliche Barrieren ist zu achten, gleichzeitig sind Nachverdichtungs- und Neuordnungspotenziale zu identifizieren. Es gilt den Planungsraum so abzugrenzen, dass hier ein moderner Stadtraum mit breiterer Nutzungsmischung als heute entstehen kann, der ansässigen Betrieben ausreichenden Raum zum Fortbestand einräumt und gleichzeitig Flächen für neu anzusiedelnde Nutzungen bietet. Der Trennungsgrundsatz der Nutzungen im Planungs- und Immissionsschutzrecht ist entsprechend zu berücksichtigen. Auch die Verknüpfung mit umliegenden Quartieren sowie die Einbettung in das gesamtstädtische Gefüge und die Nähe zum Bergedorfer Zentrum soll hier Berücksichtigung finden. Im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung ist der Schutz und die Integration erhaltenswerter Strukturen ebenfalls zu berücksichtigen. Zudem ist der Planungsraum eingebettet in Räume dynamischer Entwicklung, die Schwerpunkte der Bergedorfer Stadtentwicklung darstellen. Dies sind u.a. die Entwicklung von Bergedorf-West, die Neuordnung und Neuerrichtung von Wohnangeboten auf mehreren Arealen und die Neugründung eines Gymnasiums an der Billwerder Straße, die Entwicklung der Bergedorfer und Lohbrügger Innenstadt und des Magistralenraums zwischen Kurt-A.-Körber-Chaussee / Körber Unternehmensstandort und der Innenstadt sowie nicht zuletzt einige Umstrukturierungspotenziale und Mindernutzungen im näheren Umfeld des heutigen Körber-Standorts selbst. Unter Beachtung dieser Aspekte wird der Planungsraum wie folgt abgegrenzt:
Im Westen begrenzt der Obere Landweg den Betrachtungsraum. Nach Süden bildet die Bahntrasse den Abschluss. Im Osten reicht der Planungsraum bis an die Bundesstraße 5 (B5) heran, welcher als Magistrale 8 eine besondere Bedeutung zukommt, und schließt die Teilflächen zwischen Sander Damm und Bergedorfer Straße, die den Planungsraum unmittelbar mit dem Bergedorfer Zentrum verbinden, sowie dem Autohaus an der Kreuzung Sander Damm mit ein. Im weiteren Verlauf nach Westen begrenzt die Bille den Planungsraum nach Norden. Insgesamt erstreckt sich der Planungsraum über eine ca. 43 ha große Fläche. Davon entfallen 12 ha auf den Altstandort von Körber Technologies.
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Als Ergebnis eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb wurde das Büro scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit Heuschneider Landschaftsarchitekten und Runge IVP im Februar 2026 mit der der Vorbereitung (inkl. Bestandsaufnahme und -analyse), Durchführung und Nachbereitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für den gesamten Planungsraum einschließlich der erforderlichen Betroffenen- und Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Nächste Schritte
Bestandsaufnahme und Strukturanalyse (laufend, Abschluss bis Sommer 2026)
Die Bestandsaufnahme erfasst gebiets- und grundstücksbezogen Nutzungen, Eigentumsverhältnisse, Lärm und Immissionssituation, Boden und Altlasten sowie verkehrliche Erschließung. Ergänzend werden Qualitäten und Missstände des Planungsraums herausgearbeitet, Entwicklungs- und Erhaltungsbedarfe identifiziert und fachplanungsrechtliche Fragestellungen (u. a. Immissionsschutz, Verkehr) geprüft. Ziel ist ein umfassendes Gesamtbild, das als Eckdatenbasis für die Wettbewerbsaufgabe dient.
Befragung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Gewerbetreibenden (Frühjahr 2026)
Direkt nach der ersten Grundlagenerarbeitung werden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie ansässige Gewerbetreibende gezielt angesprochen. Mithilfe analoger und digitaler Fragebögen werden Sicherungsbedarfe, Entwicklungsinteressen und konkrete Standortanforderungen erhoben. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die Bestandsanalyse integriert und helfen, die Wettbewerbsaufgabe realistisch und praxisnah zu formulieren.
Ideenwerkstatt und Verwaltungswerkstatt (II. Quartal 2026)
In der Ideenwerkstatt bringen Expertinnen und Experten aus Planung, Wissenschaft und Referenzprojekten zukunftsweisende Konzepte und Thesen ein, die als Inspirationsquelle für die weitere Planung dienen.
Öffentliche Auftaktveranstaltung und Online Beteiligung (nach den Sommerferien 2026)
Auf Basis der vorliegenden Analysen und Abstimmungen wird eine öffentliche Auftaktveranstaltung durchgeführt, bei der Besucherinnen und Besucher an Ständen, Thementischen und mit Leitfragen aktiv mitwirken können. Parallel wird eine Online Beteiligungsplattform eingerichtet, um Beiträge digital zu sammeln und zu dokumentieren. Die gesammelten Beiträge fließen in die weitere Aufgabenstellung und die Wettbewerbsunterlagen ein.
Finalisierung der Aufgabenstellung und Auslobung (IV. Quartal 2026)
Nach Auswertung aller Analysen und Beteiligungsergebnisse wird die Wettbewerbsaufgabe finalisiert und im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Auf dieser Grundlage erfolgt die formale Auslobung des Rahmenplanwettbewerbs.
Zuletzt aktualisiert am: 20.04.2026
Ansprechperson / Kontakt
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Sebastian Bresser
Wentorfer Str. 38a
21029 Hamburg
E-Mail: sebastian.bresser@bergedorf.hamburg.de
stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de