Das Vergnügungsstättenkonzept für den Bezirk Bergedorf aus dem Jahr 2013 ist ein stadtplanerisches Steuerungsinstrument, das vom Bezirksamt Bergedorf in Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro entwickelt wurde. Ziel des Konzepts ist es, die Ansiedlung und Entwicklung von Vergnügungsstätten – wie Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen – im Bezirk zu lenken und dabei städtebauliche, soziale sowie wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Im Mittelpunkt des Konzepts steht die Analyse der bestehenden Vergnügungsstätten im Bezirk, deren Standorte, Häufungen und Auswirkungen auf das Umfeld. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf das Stadtbild, die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie auf die Entwicklung der Zentren und Wohngebiete betrachtet. Das Konzept identifiziert Bereiche, in denen eine Konzentration von Vergnügungsstätten bereits besteht oder unerwünscht ist, und legt sogenannte Ausschluss- und Steuerungsbereiche fest.
Ein zentrales Anliegen des Vergnügungsstättenkonzepts ist es, eine Überansiedlung solcher Einrichtungen in sensiblen Lagen – etwa in Wohngebieten, in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder sozialen Einrichtungen – zu verhindern. Gleichzeitig sollen die zentralen Versorgungsbereiche und das Erscheinungsbild der Stadtteilzentren geschützt und gestärkt werden. Das Konzept formuliert daher klare Kriterien und Empfehlungen für die Zulässigkeit und räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten.
Das Vergnügungsstättenkonzept aus dem Jahr 2013 dient der Verwaltung und Politik als wichtige Entscheidungsgrundlage im Rahmen von Bauleitplanverfahren und Genehmigungsverfahren. Es trägt dazu bei, eine ausgewogene Entwicklung im Bezirk Bergedorf zu sichern, Nutzungskonflikte zu vermeiden und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten.
Zuletzt aktualisiert am: 24.07.2025
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