Zwischen 1961 und Mitte der 1970er Jahre entstand die Großwohnsiedlung Lohbrügge-Nord, die sowohl Gebäudezeilen mit 3 bis 4 Geschossen, Punkthäuser mit bis zu 16 Geschossen als auch ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausgebiete umfasst. Städtebaulich wurde im Sinne der Gartenstadtidee ein gegliederter und aufgelockerter Stadtteil mittlerer Dichte mit überschaubaren Nachbarschaften geschaffen, wobei die Architektur durch klare Kubenformen und Flachdächer im Stil des „Neuen Bauens“ und des „Internationalen Stils“ geprägt ist.
Im Jahr 1983 trat die Verordnung über die Gestaltung von geneigten Dächern in Lohbrügge-Nord in Kraft. Die Verordnung regelte für Teilbereiche der Einfamilienhaussiedlungen mit Flachdächern in Lohbrügge-Nord die Errichtung geneigter Dächer. Ziel der Verordnung war es, bei der Errichtung von geneigten Dächern mit oder ohne Aufstockung beziehungsweise Wohnraumerweiterung eine einheitliche Gestaltung der Dachformen, aber auch der Farben und Baustoffe in den jeweiligen Teilbereichen vorzugeben. Der Geltungsbereich sparte jedoch einige Einfamilienhausviertel mit Flachdächern aus, was zu Unklarheiten führte.
Die fehlenden Festsetzungen sowie die Frage, ob die Verordnung von 1983 noch aktuellen Gestaltungsansprüchen genügt, waren Anlass zur Aufstellung einer neuen Verordnung, die für alle Einfamilienhausgebiete mit Flachdächern in Lohbrügge-Nord klare Festsetzungen trifft.
Mit der Verordnung soll einerseits die für die Entstehungszeit der Siedlung
typische Architektur mit den prägenden Gebäudekubaturen erhalten werden. Gleichzeitig soll in definierten Teilbereichen die Errichtung von Dächern, Dachausbauten und Aufstockungen zugelassen werden, um Wohnraumerweiterungen und damit zeitgemäße Wohnungsgrößen zu ermöglichen.
Die neue Verordnung über die Gestaltung von Dächern, Dachausbauten, Aufstockungen und Fassaden in Lohbrügge-Nord wurde am 9. September 2015 erlassen.
Der Aufstellung der neuen Verordnung ging eine detaillierte Untersuchung voraus: Die Gebäudetypen der Einfamilienhausgebiete wurden dahingehend untersucht, ob und auf welche Weise Dächer, Dachausbauten, Aufstockungen und Fassadenerneuerungen unter Berücksichtigung von Architektur und Städtebau zulässig werden sollen. Im Ergebnis wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, das aus zwei Teilen besteht:
- Teil 1: allgemeine Anforderungen an die Gestaltung, Materialien und Farben für Fassadenerneuerung und Aufstockung,
- Teil 2: konkreter Gestaltungskatalog für die Quartiere, in denen Dachausbauten und Aufstockungen zugelassen sind mit Bestandsdarstellung, architektonischen Aufstockungsentwürfen und konkreten Vorgaben für die Gestaltung der Dachausbauten, Aufstockungen und Fassaden.
Das Gestaltungshandbuch wurde am 30. April 2015 von der Bezirksversammlung Bergedorf beschlossen und ist Grundlage für § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung.
Zuletzt aktualisiert am: 30.07.2025
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