Gebietsentwicklung

Zentrum Bergedorf

Am 13.12.2022 hat der Senat das Zentrum Bergedorf als neues Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) im Programm „Lebendige Zentren“ nach § 171 b BauGB festgelegt. Die geplante Gebietslaufzeit erstreckt sich zunächst über sieben Jahre und endet am 31.12.2029.

Fördergebietsgrenze Zentrum Bergedorf
Fördergebietsgrenze Zentrum Bergedorf Bezirksamt Bergedorf

Förderprogramm: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
Förderbeginn: 2022
Status: Aktive RISE-Förderphase 2022 bis einschließlich 2029
Gebietsentwicklerin: Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS mbH)

Am 13. Dezember 2022 wurde das Zentrum Bergedorf durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in das Rahmenprogramm der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) aufgenommen. Grundlage hierfür war eine umfassende Problem- und Potenzialanalyse (PPA), die in den Jahren 2021 bis 2022 durch die steg Hamburg mbH erarbeitet wurde.

Das Fördergebiet ist dem Programmsegment „Lebendige Zentren“ zugeordnet. Ziel ist es, das Zentrum Bergedorf als lebendigen und vielseitigen Ort weiterzuentwickeln – mit attraktiven Angeboten zum Einkaufen, Wohnen und Arbeiten sowie für Begegnung, Kultur und Freizeit. 

Im November 2023 wurde die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS mbH) vom Bezirksamt Bergedorf mit der Durchführung der Gebietsentwicklung beauftragt.

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)

Im Jahr 2024 wurde unter breiter Beteiligung von Eigentümer:innen, Gewerbetreibenden, lokalen Akteur:innen und Bürger:innen das Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet. Es bildet die strategische Grundlage für die Gebietsentwicklung und definiert Ziele, Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte. 

Eine wichtige fachliche Grundlage hierfür war das „Innenstadtkonzept Bergedorf 2035“, das Perspektiven für die städtebauliche, verkehrliche und freiraumplanerische Entwicklung aufzeigt. 

Festlegung als Sanierungsgebiet

Am 8. April 2025 wurde ein Teilbereich des RISE-Fördergebiets Zentrum Bergedorf förmlich als Sanierungsgebiet nach §142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgelegt. Grundlage hierfür waren die Untersuchungen im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK), in denen städtebauliche Missstände festgestellt wurden. 

Die Analysen zeigen, dass sich die bestehenden Problemlagen negativ auf die Funktion des Bergedorfer Zentrums als Hauptzentrum für Einzelhandel, Dienstleistungen und Versorgung auswirken. Besonders prägend sind die Schließungen der beiden ehemaligen Karstadt-Standorte sowie die untergenutzten Flächen des Parkhaus- bzw. Hotel-Grundstücks an der Bergedorfer Schloßstraße bei. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet schafft zusätzliche Möglichkeiten, um die Entwicklung des Zentrums gezielt zu unterstützen und bestehende Defizite zu beheben. 

Sanierungsgebiet Zentrum Bergedorf
Sanierungsgebiet Zentrum Bergedorf Bezirksamt Bergedorf

Zentrale Handlungsfelder

  • Multifunktionales Zentrum stärken: 
    Entwicklung einer lebendigen Innenstadt, die Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen sowie wirtschaftliche, kulturelle und soziale Nutzungen miteinander verbindet und eine hohe Aufenthaltsqualität bietet. 
  • Freiräume aufwerten: 
    Qualifizierung von Parks, Plätzen und Gewässern als attraktive Erholungsräume und Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas. 
  • Verbindungen verbessern: 
    Stärkere Vernetzung mit umliegenden Entwicklungsräumen und Abbau von Barrieren durch Infrastruktur. 

Beteiligung und Information

Eine Übersicht über laufende und abgeschlossene RISE-Projekte im Fördergebiet ist auf der Webseite der Gebietsentwicklung verfügbar: www.zentrum-bergedorf.de

Die GOS betreibt ein Stadtteilbüro am Kupferhof 1. Dort werden regelmäßig Sprechstunden angeboten: 

  • Montag: 15 bis 17 Uhr
  • Mittwoch: 10 bis 12 Uhr

Zusätzlich informiert die Gebietsentwicklung in regelmäßig stattfindenden Beiratssitzungen über aktuelle Entwicklung. In diesem Rahmen können auch Anträge an den Verfügungsfonds gestellt werden, über den kleinere Projekte im Stadtteil finanziert werden. 

Weitere Informationen sind auf der Website der Gebietsentwicklung zu finden. 

Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf
Anna Wildhack
Fachamt Sozialraummanagement
Tel.: (040) 42891-3405
anna.wildhack@bergedorf.hamburg.de

Gebietsentwicklung
GOS mbH
Simon Kropshofer und Friederike Herrmann 
Stadtteilbüro: Kupferhof 1
21029 Hamburg
bergedorf@gos-mbh.de
www.zentrum-bergedorf.de 
Tel.: (040) 59 3636 219

Download

Problem- und Potenzialanalyse Zentrum Bergedorf

PDF herunterladen [PDF, 10,1 MB]

Integriertes Entwicklungskonzept Zentrum Bergedorf

PDF herunterladen [PDF, 11,5 MB]

Zum Weiterlesen

Fördergebietsgrenze Bergedorf-West
Bezirksamt Bergedorf
Gebietsentwicklung

Bergedorf-West

Das Gebiet Berge­dorf-West ist als Förder­gebiet der Inte­grierten Stadt­teilent­wicklung im Programm­segment „Soziale Stadt“ nach §171e BauGB fest­gelegt worden.

Fördergebietsgrenze Neuallermöhe
Bezirksamt Bergedorf
Gebietsentwicklung

Neuallermöhe

Seit 2012 ist Neuallermöhe ein Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung.