Die Straßenverkehrsbehörde ordnete die Regelung an, nachdem Polizei, Landesbetrieb Verkehr und Bezirksamt im Herbst dieses Jahres einen gemeinsamen Ortstermin gemacht hatten. Vorausgegangen waren Beschwerden über uneinheitliche Regelungen und Beschilderungen, sowie mehre Anfragen zu Fahrradbügeln.
Nach der neuen Regelung dürfen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße ausschließlich längs am Fahrbahnrand parken. Alle Beschilderungen, die zum Teil Schrägparken erlaubt hatten, wurden bereits abmontiert. Mit der Regelung wird sichergestellt, dass die Gehwege für Fußgänger:innen frei bleiben und die Oberflächen der Gehwege sowie Baumscheiben nicht beschädigt werden. Die Fahrbahnbreite von fünf Metern lässt Begegnungsverkehr zu und stellt sicher, dass die Rettungswege im eng besiedelten Quartier frei bleiben.
Voraussichtlich ab dem 8. Januar 2024 (witterungsbedingt) lässt das Bezirksamt 114 Fahrradbügel und fünf zusätzliche Lastenradbügel in den Nebenflächen einbauen und kommt damit dem Wunsch der Anwohnenden nach mehr Abstellmöglichkeiten nach. Außerdem wird eine seniorengerechte Bank in Höhe des Spielplatzes installiert. Ein weiterer Wunsch für den Fußverkehr wird ebenfalls zu einem etwas späteren Zeitpunkt erfüllt: Im Abschnitt zwischen Methfesselstraße und Sartoriusstraße wird in Höhe Hausnummer 17/18 eine Querungshilfe eingebaut (sogenannte „Nasen“ auf beiden Seiten der Straße), um die Fahrbahn zwischen den parkenden Autos besser queren zu können. Zudem soll dieses optische Hindernis dafür sorgen, dass sich an die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 gehalten wird.
Über die neue Regelung und die Arbeiten in der Straße werden die Anwohnenden auch per Handzettel informiert.
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