Hecken, Büsche und Bäume auf Privatgrundstücken können öffentliche Gehwege, Radwege, Parkstreifen oder Fahrbahnen verengen. Vor allem für Menschen, die mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen unterwegs sind, kann das einschränkend und sogar gefährlich werden. Eigentümer:innen stehen hier in der Verantwortung für ihre Grundstücke. Und damit auch für Schäden, die durch Bewuchs entstehen, der in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
Beim Bezirksamt Eimsbüttel sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über auf die Wege wucherndes Grün eingegangen. Deshalb erinnert die Verwaltung noch einmal an die Pflicht der Anliegerinnen und Anlieger:
- Die Wege müssen auf mindestens 2,50 Meter Höhe frei bleiben, bei Fahrbahnen auf mindestens 4,50 Metern Höhe.
- Auch Verkehrsschilder, Ampeln oder öffentliche Beleuchtung müssen freigeschnitten werden.
- Wichtig zu wissen: Schnitte zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen sind ebenso wie schonende Form- und Pflegeschnitte jederzeit erlaubt, also auch in der „Schutzzeit“ (z.B. für brütende Vögel) zwischen Anfang März und Ende September.
Die Wegewarte des Bezirksamtes kontrollieren die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, das Bezirksamt kann bei Verstößen ein Unternehmen beauftragen und dem Eigentümer die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
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