Eltern aufgepasst!

Elterngeld

Das Elterngeld erhalten Mütter und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

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Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt in der Regel 65 - 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Eltern, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes als Alleinerziehende ein zu versteuerndes Einkommen von unter 250.000 Euro erzielten. Für gemeinsam anspruchsberechtigte Eltern erhöht sich die Grenze auf unter 500.000 Euro.

Wer noch?

Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbstständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad bezahlt.
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die das Kind nach der Geburt betreuen, auch wenn es nicht ihr eigenes ist, können unter denselben Voraussetzungen ebenfalls Elterngeld erhalten.

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann für mindestens für 2 Monate und höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen. Zwei „Bonusmonate“ kommen hinzu, wenn auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und wenn in der gesamten Zeit mindestens zwei Monate lang eine Minderung des Erwerbseinkommens erfolgt ist.

Die Eltern können die Monatsbeträge im Übrigen frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig erhalten. Bei Gleichzeitigkeit verringert sich die Zahl der Monate entsprechend. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld erhalten.

Der Antrag ist bei der Elterngeldstelle des Bezirksamtes zu stellen, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben.


Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten sowie weitergehende Erläuterungen finden Sie im Behördenfinder.

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