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Geflügelpest

Hamburgweite Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

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Um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Tierbestände zu verhindern, galt seit dem 10. Januar 2023 eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel in Hamburg. Zuvor waren bei Wildvögeln in Norddeutschland vermehrt Fälle der Geflügelpest aufgetreten. In Hamburg wurden in den vergangenen vier Wochen sieben Fälle der Geflügelpest festgestellt – damit sind die Zahlen weiter gesunken. Daher wird die Stallpflicht in Hamburg zum Montag, 1. Mai 2023, aufgehoben. Des weiteren wird zum 14. September 2023 das Verbot von Ausstellungen, Märkten etc. aufgehoben.

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Die Stallpflicht war für ganz Hamburg angeordnet worden. Sie betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere durften bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht galt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Eine Stallpflicht senkt das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.

Ab dem 14. September 2023 ist auch das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art aufgehoben (s. Anlage Nr. 2).
Zum Schutz der Geflügelbestände war es zunächst weiterhin verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Neben den oben genannten Geflügelarten galt dies auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen auch die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.

Hamburger:innen werden weiterhin gebeten, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben ist.

 

Hintergrund:

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring im Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt.

Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier:
www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/


Die Verfügungen des Bezirks Eimsbüttel zur Stallpflicht finden Sie hier:


 

Rückfragen der Medien
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Dennis Sulzmann
Telefon: 040 42843 3143
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Download

Allgemeinverfügung zur Aufhebung Aufstallungsgebot Eimsbüttel, Nr. 1

PDF herunterladen [PDF, 212,0 KB]

Allgemeinverfügung zur Aufhebung Aufstallungsgebot Eimsbüttel, Nr. 2

PDF herunterladen [PDF, 214,1 KB]