Änderung des Bebauungsplans

Harvestehude 11 „Hallerstraße“

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Nutzung von Traglufthallen geschaffen und damit eine sportliche Nutzung von Sportanlagen auch in den Wintermonaten gesichert werden.

Geltungsbereich Harvestehude 11.
Geltungsbereich Harvestehude 11. Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Stand September 2025, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Plangebiet

Das zirka 5,8 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplans Harvestehude 11 umfasst die Sportanlagen zwischen Rothenbaumchaussee, Hansastraße, Mittelweg und Hallerstraße sowie öffentliche Straßen- und Grünflächen. 

Planungsziel

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Nutzung von Traglufthallen geschaffen und damit eine sportliche Nutzung von Sportanlagen auch in den Wintermonaten gesichert werden.

Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand

Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde am 9. September 2025 über das Bebauungsplanverfahren informiert. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26. September 2025 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit, stehen aus und sind noch nicht terminiert.

Hinweis

Mit dem Suchschlagwort „Harvestehude 11“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden. 

Kontakt

Herr Schneider – Tel.: 040 42801-3292.
Herr Klosa – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Links
Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.

Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden. 

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.

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