Das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe ist als ambulante staatliche Straffälligenhilfe in Hamburg bezirksübergreifend für die Betreuung von jugendlichen und erwachsenen Straffälligen bzw. Beschuldigten zuständig.
Zu unseren Aufgaben zählen
- die Jugendgerichtshilfe
- die Jugendbewährungshilfe
- die Bewährungs- und Gerichtshilfe für Erwachsene inklusive der Konzentrierten Führungsaufsicht
- die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Klient:innen der Bewährungshilfe
- die Vermittlung in Gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Inhaftierung im Rahmen der Vollstreckung von Geldstrafen
- das Übergangsmanagement für Inhaftierte gemäß HmbResOG
Nach § 42 HmbResOG sollen die Anwendung und Auswirkungen des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes regelmäßig überprüft werden. Den 2024 veröffentlichten Evaluationsbericht finden Sie hier: www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/18691172/2024-05-24-bjv-evaluationsbericht-zum-hamburger-resozialisierungsgesetz-vorgelegt.
Kontakt
Fachamtsleiterin
Gabriele Wulf
Tel.: +49 40 42801-2145
Fax: +49 40 42790-3970
E-Mail: sg@eimsbuettel.hamburg.de