Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg

Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine gründerzeitliche Bebauung, durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur ausdrücken. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Ihre Besonderheiten können in den jeweiligen Begründungen zur Verordnung nachgelesen werden.

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Geltungsbereich Städtebauliche Erhaltungsverordnung - Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg.
Geltungsbereich Städtebauliche Erhaltungsverordnung - Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg. Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Für alle Erhaltungsgebiete gilt, dass der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen gemäß Paragraf 172 Absatz 1 Satz Nummer 1 Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einer gesonderten Genehmigung bedarf – auch, wenn das geltende Planrecht diese Vorhaben eigentlich zulassen würde. Dies gilt ebenfalls für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach Paragraf 60 Anlage 2 der Hamburger Bauordnung (HBauO). Auch hierfür ist im Bereich einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung eine Genehmigung erforderlich.

Mit der Verordnung wird das Erhaltungsgebiet zunächst nur flächenbezogen festgelegt und die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Veränderungen nach Paragraf 172 Absatz 1 BauGB begründet. Ob ein Vorhaben genehmigt werden kann oder die Voraussetzungen für die Versagung einer Genehmigung im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben erfüllt sind, ist erst im Rahmen der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag zu prüfen. Es handelt sich somit um ein zweistufiges Verfahren.

Nach Paragraf 24 Absatz 1 Nummer 4 BauGB steht der Freien und Hansestadt Hamburg im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

Auszug aus der Begründung zur Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg“:

„Die Erhaltungsverordnung soll dazu beitragen, den Gestaltwert der Lohkampsiedlung und der Siedlung Edelweißweg dauerhaft zu bewahren. Eine Anpassung der Gebäude und Freiflächen an die heutigen Bedürfnisse der Bewohner soll sich unter Berücksichtigung der stadtgestalterischen Besonderheiten dieser Quartiere vollziehen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung umfasst zwei typologisch unterschiedliche Milieugebiete, die in den 1950er bis 1960er Jahren entwickelt wurden. Beide Wohngebiete werden im Besonderen von der Einheitlichkeit der Bebauungsstruktur sowie großzügig dimensionierten Grünflächen geprägt.

Lohkampsiedlung

Auf Grundlage des Baustufenplanes von Eidelstedt und einem Erschließungskonzept der 1930er Jahre entstanden nach den Plänen der Architekten in den 1950er Jahren eingeschossige Doppelhäuser mit Satteldach, die sich beiderseits des Torfwegs an schmalen Stichstraßen perlenartig aufreihen. (…)

Die Gebäude der ersten beiden Bauabschnitte (Wiesenacker, Levkojenweg, Trollblumenweg, Seerosenweg) wurden hell verputzt, die folgende Bebauung (Strohblumenweg, Jasminweg, Herzblumenweg, Schachblumenweg, Seidelbastweg, Alpenrosenweg) wurde mit roten Ziegeln verklinkert. Zu jedem Haus gehört in Anlehnung an die Gartenstadt-Idee ein circa 1.000 Quadratmeter großes längliches Grundstück, welches von den Siedlern zur Selbstversorgung genutzt werden sollte. (…) Trotz Asphaltierung der Straßen, weitestgehender Aufgabe des Gartenbaus und Umnutzung der Kleintierställe zu Garagen ist das idyllische Gartenstadtmilieu erhalten geblieben. (…)

Die gestalterische Qualität der einfach gereihten Doppelhäuser mit Satteldach, die Kleinmaßstäblichkeit und die ländliche Gestaltung des Straßenraumes sollen gesichert werden. Einer weiteren divergenten Fassadengestaltung, dem Verlust an schlichten, überzeugenden Gestaltungsdetails durch Umbauten und zahlreiche unterschiedliche Anbauten soll entgegengewirkt werden.

Siedlung Edelweißweg

In direkter Nachbarschaft der Lohkampsiedlung schließt nach Osten die Siedlung Edelweißweg an. (…) Die Bebauung dieser Siedlung besteht hauptsächlich aus ein- und zweigeschossigen Reihenhäusern mit teilweise ungleichseitigen Satteldächern im typischen schlichten Baustil der 1950er bis 1960er Jahre. Die gesamte Siedlung weist ein homogenes Erscheinungsbild auf. Die Reihenhäuser sind rot oder gelb geklinkert und mit dunklen Ziegeln eingedeckt. Zum größten Teil sind die Vorgärten gärtnerisch angelegt und begrünt, nur vereinzelt werden sie zum Parken genutzt. Die rückwärtigen Gärten sind entweder als durchgängige Grünfläche mit Einzelbäumen gestaltet oder durch Zäune und Hecken voneinander abgegrenzt. (…)

Die zusammenhängende gestalterische Qualität der klar gegliederten Reihenhäuser mit dezenten Zierelementen und die durchgrünte Gestaltung des Straßenraums sollen gesichert werden. Einer individualistischen Gestaltung der einzelnen Gebäude zulasten des einheitlichen Straßenbildes soll entgegengewirkt werden.

Bei zukünftigen baulichen Veränderungen ist (bei beiden Gebieten) insbesondere auf folgende Gestaltungsmerkmale zu achten:
- Die Maßstäblichkeit der Hauptgebäude und Anbauten, insbesondere hinsichtlich der Höhenentwicklung und rückwärtigen Ausdehnung
- Die Fassadengestaltung in milieutypischem Material
- Die Dachgestaltung, besonders die Dachform und Dachaufbauten
- Die Gestaltung der Gärten als gärtnerisch angelegte und begrünte Freiflächen (…)“

Beratung und Auskunft

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die erhaltungsrechtlichen Belange geben können. Für eine Bauberatung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüfung) unter der Telefonnummer 040 42801-2233.

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Verordnung Städt. ErhVO - Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg

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Begründung Städt. ErhVO - Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg

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Geltungsbereich Städt. ErhVO - Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg

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Gestaltungshandbuch - Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg

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Gestalterische Rahmenbedingungen für das Bauen im Geltungsbereich städtebaulicher Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB

PDF herunterladen [PDF, 2,5 MB]

Gestaltungsleitfaden für das Bauen im Bestand

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