Die Naturschutzabteilung ist für die Umsetzung der Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) auf privatem Grund zuständig.
Die BaumschutzVO stellt Bäume und Hecken inklusive deren Wurzelbereiche unter Schutz. Maßnahmen an geschütztem Gehölz sind das ganze Jahr antragspflichtig. Zu den grundsätzlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen zählen beispielsweise Fällungen, Kronenpflegeschnitte, Kroneneinkürzungen sowie Arbeiten im Wurzelbereich.
Weitere Infos sowie den Online-Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 6 BaumschutzVO oder Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG finden Sie unter Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden.