Bebauungsplan-Entwurf

Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 „Textplanänderung Gewerbegebiet Papenreye“

Durch die textliche Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 soll das Gewerbegebiet nördlich und südlich der Papenreye insbesondere für Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks gesichert werden.

Geltungsbereich Niendorf 3.
Geltungsbereich des Entwurfs der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3. Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Oktober 2025, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, www.geoinfo.hamburg.de.

Plangebiet

Das zirka 35,8 Hektar große Plangebiet liegt nördlich und südlich der Papenreye zwischen Kollaustraße und der Tarpenbek im Stadtteil Niendorf, Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von rund 9,9 Hektar.

Planungsziel

Durch die textliche Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 soll das Gewerbegebiet nördlich und südlich der Papenreye insbesondere für Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks gesichert werden.

Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 20. November 2025 bis 21. Dezember 2025 in digitaler Form einer Veröffentlichung im Internet statt. In diesem Zeitraum kann der Bebauungsplan-Entwurf auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen im Menüpunkt „Planunterlagen“. Zusätzlich werden die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum montags bis donnerstags von 9:00 bis 16:00 und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 11. Stock, im Flur zwischen den Räumen 1128 und 1130. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. 

Der folgenden Übersicht können Sie Informationen zum Verlauf des Verfahrens entnehmen.

Verfahrensverlauf

Aufstellungsinformation17.12.2024
Dokumentation der politischen Befassung im Ausschuss Stadtplanung (StaPla) der Bezirksversammlung Eimsbüttel (BV).

Aufstellungsbeschluss

14.01.2025
Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger.

Bericht Grobabstimmung 

18.02.2025
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.

Zustimmung Beteiligung der Öffentlichkeit

04.11.2025
Drucksache mit Beschlussempfehlung, Dokumentation der politischen Befassung im StaPla folgt.
Beteiligung der Öffentlichkeit20.11.2025 - 21.12.2025
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit.
 
Feststellungnoch nicht terminiert

Ergänzende Informationen

Mit dem Suchschlagwort „Papenreye“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden. 

Kontakt

Herr MaueTel.: 040 42801-2016.
Herr Klosa – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Links

Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden. 

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.

Download

Formular Einwilligungserklärung nach Datenschutzgrundverordnung

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Zum Weiterlesen

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