Bebauungsplan-Entwurf

Niendorf 92 „Garstedter Weg“

Mit dem Bebauungsplan Niendorf 92 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Niendorfer Zentrums im Bereich zwischen Tibarg und dem Garstedter Weg geschaffen werden.

Geltungsbereich Niendorf 92.
Geltungsbereich Niendorf 92. Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplans Niendorf 92 liegt im Zentrum Niendorfs zwischen der Fußgängerzone Tibarg und dem Garstedter Weg und umfasst zirka 3,2 Hektar.

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplan Niendorf 92 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Niendorfer Zentrums im Bereich zwischen Tibarg und dem Garstedter Weg geschaffen werden. Auf den Flächen des ehemaligen Ortsamtes, des Kundenzentrums Lokstedt, des freigezogenen Gebäudekomplexes der Anna-Warburg-Schule und den Parkplatzflächen auf und im Umfeld des Marktplatzes soll die Entwicklung neuer Bauflächen mit kerngebietstypischen Nutzungen, zum Beispiel Büros, Praxen, Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen, vorbereitet werden. Im nordöstlichen Bereich des Tibargs wird eine zeitgemäße Verdichtung der Bebauung vorbereitet.
Durch die Neuordnung der Platz- und Grünflächen soll die Funktion des Wochenmarktes gestärkt und die Aufenthaltsqualität im Zentrum Niendorfs gesteigert werden.

Verfahrensverlauf

Aufstellungsinformation13.12.2016
Dokumentation der politischen Befassung im Ausschuss Stadtplanung (StaPla) der Bezirksversammlung Eimsbüttel (BV).
Bericht Grobabstimmung und Zustimmung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung28.02.2017
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung04.04.2017
Bekanntmachung der öffentlichen Plandiskussion.
Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung06.06.2017
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.
Zustimmung öffentliche Auslegung30.04.2019
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.
Aufstellungsbeschluss25.10.2019
Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger.
Öffentliche Auslegung04.11.2019 bis 06.12.2019
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung.
Zustimmung erneute öffentliche Auslegung18.05.2021
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.
Erneute öffentliche Auslegung15.06.2021 bis 06.07.2021
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung.
Zustimmung erneute öffentliche Auslegung07.06.2022
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.
Erneute öffentliche Auslegung02.05.2023 bis 17.05.2023
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung.
Auswertung erneute Beteiligung der Öffentlichkeit/ Beschlussempfehlung

16.01.2024
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.

Zustimmung Feststellung

01.02.2024
Dokumentation der politischen Befassung in der BV.

Feststellungnoch nicht terminiert

Ergänzende Informationen

Mit dem Suchschlagwort „Niendorf 92“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden.

Zur Einsichtnahme in Gutachten und Verträge siehe Transparenzportal Hamburg, Suchwort „Niendorf 92“.

Kontakt

Frau Matthies Tel.: 040 42801-3718.
Herr Klosa – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Links

Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter folgendem Link: www.hamburg.de/eimsbuettel/datenschutzerklaerungen.

Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder per E-Mail übermittelt werden. 

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

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