Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplans Niendorf 92 liegt im Zentrum Niendorfs zwischen der Fußgängerzone Tibarg und dem Garstedter Weg und umfasst zirka 3,2 Hektar.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Niendorf 92 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Niendorfer Zentrums im Bereich zwischen Tibarg und dem Garstedter Weg geschaffen werden. Auf den Flächen des ehemaligen Ortsamtes, des Kundenzentrums Lokstedt, des freigezogenen Gebäudekomplexes der Anna-Warburg-Schule und den Parkplatzflächen auf und im Umfeld des Marktplatzes soll die Entwicklung neuer Bauflächen mit kerngebietstypischen Nutzungen, zum Beispiel Büros, Praxen, Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen, vorbereitet werden. Im nordöstlichen Bereich des Tibargs wird eine zeitgemäße Verdichtung der Bebauung vorbereitet.
Durch die Neuordnung der Platz- und Grünflächen soll die Funktion des Wochenmarktes gestärkt und die Aufenthaltsqualität im Zentrum Niendorfs gesteigert werden.
Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand
Aktuell liegt der Bebauungsplan im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 2. bis 17. Mai 2023 aus. Der Entwurf des Bebauungsplans Niendorf 92 mit seiner Begründung sowie den umweltbezogenen Informationen sind in diesem Zeitraum im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Eimsbüttel gemäß Paragraf 4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs öffentlich einsehbar.
Der Bebauungsplan wird erneut öffentlich ausgelegt, da gegenüber der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 15. Juni bis 6. Juli 2021 eine Korrektur vorgenommen werden musste. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurde ein Fehler in Paragraf 2 Nummer 11 der Verordnung in der Festsetzung zum Erschütterungsschutz identifiziert. Der Erschütterungsschutz muss auf das Schutzniveau eines Kerngebietes, nicht auf den eines Wohngebietes festgelegt werden. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Die Änderungen und Ergänzungen sind in dem ausliegenden Bebauungsplanentwurf kenntlich gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans Niendorf 92, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird mit seiner Begründung sowie den umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 2. Mai 2023 bis zum 17. Mai 2023 montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 11. Stock, Raum 1128, 20144 Hamburg öffentlich ausgelegt.
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen bei dem angegebenen Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus stehen, nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 040 428 01-3432, für Auskünfte und Beratungen die zuständigen Mitarbeiter:innen des Fachamtes zur Verfügung.
Der Bebauungsplanentwurf sowie die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum ergänzend auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht dort die Möglichkeit, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der Adresse bauleitplanung.hamburg.de aufgerufen werden.
Der folgenden Übersicht können Sie Informationen zum Verlauf des Verfahrens entnehmen.
Ergänzende Informationen
Mit dem Suchschlagwort „Niendorf 92“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme in Gutachten und Verträge siehe Transparenzportal Hamburg, Suchwort „Niendorf 92“.
Kontakt
Frau Döscher - Tel.: 040 42801-3432.
Herr Klosa - Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.
Weitere Links
Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter folgendem Link: www.hamburg.de/eimsbuettel/datenschutzerklaerungen.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder per E-Mail übermittelt werden.
Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.
Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.