Bebauungsplan-Entwurf

Niendorf 97 „Langenhorst“

Mit dem Bebauungsplan Niendorf 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sportflächen im Bezirk Eimsbüttel und die Errichtung eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums für Fußball geschaffen werden.

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Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 97 „Langenhorst“.
Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 97 „Langenhorst“. Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Februar 2023, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplans Niendorf 97 liegt nördlich der Güterumgehungsbahn und westlich der Kollaustraße. Begrenzt wird es im Norden durch ein Gewerbegebiet, im Nordosten durch die Kollaustraße, im Osten durch die Niendorfer Straße, die Straße Langenhorst und eine Kleingartenanlage, im Süden durch den Bahndamm der Güterumgehungsbahn und im Westen durch Kleingartenanlagen und einzelne Wohngebäude sowie gewerbliche Nutzungen.

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplan Niendorf 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Sportflächen im Bezirk Eimsbüttel am Standort des bestehenden Trainingszentrums des FC St. Pauli geschaffen werden. Geplant ist ein Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum mit sieben Sportplätzen und den erforderlichen Funktionsgebäuden. Neben einer Neuordnung der Sportflächen nördlich der Straße Langenhorst soll der Bebauungsplan auch den Bau von zwei Fußballplätzen innerhalb des bestehenden Überschwemmungsgebietes Kollau ermöglichen. Hierfür müssen die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz erfüllt werden. Darüber hinaus sollen wichtige Rad- und Fußwegverbindungen gesichert und Gewerbe- und Sportflächen neu geordnet werden.

Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand

Die Planunterlagen waren im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis 23. Januar 2025 öffentlich einsehbar. Die Auswertung wurde am 20. Mai 2025 im Ausschuss Stadtplanung der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt.

Der folgenden Übersicht können Sie Informationen zum bisherigen Verlauf des Verfahrens entnehmen.

Verfahrensverlauf

Aufstellungsinformation22.03.2022
Dokumentation der politischen Befassung im Ausschuss Stadtplanung (StaPla) der Bezirksversammlung Eimsbüttel (BV).
Bericht Grobabstimmung17.01.2023
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.
Zustimmung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung07.02.2023
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

28.03.2023
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung sowie Informationsblatt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

02.05.2023
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.

Zustimmung Beteiligung der Öffentlichkeit

07.05.2024
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.

Auswertung Beteiligung der Öffentlichkeit/
Beschlussempfehlung

20.05.2025
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.

Zustimmung Feststellung

22.05.2025
Dokumentation der politischen Befassung in der BV.

Feststellungnoch nicht terminiert

 

Ergänzende Informationen

Die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren können mit dem Suchschlagwort „Niendorf 97“ eingesehen werden über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel.

Zur Einsichtnahme in Gutachten und Verträge siehe Transparenzportal Hamburg, Suchwort „Niendorf 97“.

Kontakt

Herr Schneider – Tel.: 040 42801-3292.
Herr Klosa – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Links

Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden.

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

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