Bebauungsplan-Entwurf

Rotherbaum 39 „Joseph-Carlebach-Platz“

Mit dem Bebauungsplan Rotherbaum 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wiederaufbau der ehemaligen Bornplatzsynagoge und die Erweiterung des Gemeindezentrums der Jüdischen Gemeinde Hamburg geschaffen werden.

Kartenausschnitt, in den der Geltungsbereich des Bebauungsplans Rotherbaum 39 "Joseph-Carlebach-Platz" eingezeichnet ist.
Geltungsbereich Rotherbaum 39. Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Oktober 2022, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt südöstlich der Straße Grindelhof und nordöstlich des Allende-Platzes. Im Osten schließt das Gelände der Universität Hamburg an.

Planungsziel

Durch den Bebauungsplan Rotherbaum 39 sollen der Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge mit einem Gemeindezentrum sowie die Schaffung einer Wegeverbindung zwischen Binderstraße und Allende-Platz gesichert werden.

Im Jahr 2025 wurde in einem Wettbewerbsverfahren ein Bebauungskonzept für den Joseph-Carlebach-Platz erarbeitet. Dieses sieht die Rekonstruktion der ehemaligen Bornplatzsynagoge und den Neubau einer ergänzenden Reformsynagoge vor. Die Reformsynagoge erhält am südlichen Teil des Platzes eine eigene Adresse. Hier sind auch weitere Funktionen für die Gemeinde untergebracht. So sollen in diesem Gebäuderiegel Gemeindesaal, Wohnungen, Büros und ergänzende Nutzungen entstehen.

Durch die beiden neuen Baukörper werden auch neue Freiräume geschaffen. Der öffentliche Vorplatz zwischen den beiden Synagogen bildet den städtisch geprägten Eingang. Der im östlichen rückwärtigen Bereich gelegene Teil bildet einen gartenähnlichen Grünraum. Der Baumbestand bleibt weitgehend erhalten.

Hinweis zu aktuellen Verfahrensstand 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10. Februar 2026 im Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg als öffentliche Plandiskussion statt. Die Auswertung der öffentlichen Plandiskussion wird demnächst im Ausschuss Stadtplanung der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt. Informationen zu dem Termin werden im Vorwege auf der Sitzungsübersicht des Ausschusses Stadtplanung bereitgestellt.

Der folgenden Übersicht können Sie Informationen zum Verlauf des Verfahrens entnehmen.

Verfahrensverlauf

Die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere der Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung und die Feststellung, stehen aus und sind noch nicht terminiert.

Ergänzende Informationen

Mit dem Suchschlagwort „Rotherbaum 39“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden.

Kontakt

Herr Geisler – Tel.: 040 42801-3557.
Herr Klosa – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Links

Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie online einsehen im Planportal Hamburg.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden. 

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.

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