Plangebiet
Das Plangebiet umfasst nach derzeitigem Stand den Bereich östlich der Holsteiner Chaussee zwischen den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung Voßkamp und dem Kettelerweg im Stadtteil Schnelsen.
Planungsziel
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzlichen Wohnungsbau geschaffen werden. Der Bestand wird hierbei umfassend in der Planung berücksichtigt.
Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind zusätzliche Abstimmungen erforderlich, die sich auf den zeitlichen Ablauf der Verfahrensschritte auswirken. Das Bebauungsplanverfahren konnte daher mehrere Jahre nicht weiterbetrieben werden. Die in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Verfahrensschritte, wie die am 16. April 2013 durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, werden bei Wiederaufnahme des Verfahrens erneut durchgeführt.
Ergänzende Informationen
Mit dem Suchschlagwort „Schnelsen 92“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden.
Kontakt
Herr Maue – Tel.: 040 42801-2016.
Frau Häffner – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.
Weitere Links
Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden.
Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.
Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.