Bebauungsplan-Entwurf

Schnelsen 94 „Egenbüttler Weg“

Nachverdichtung und städtebauliche Neuordnung der Wohn- und Gewerbeflächen im Einzugsbereich des Bahnhaltepunktes Schnelsen.

Geltungsbereich Schnelsen 94.
Geltungsbereich Schnelsen 94. Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Stand Januar 2025.

Plangebiet

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Pinneberger Straße und Süntelstraße sowie die Flächen zwischen Pinneberger Straße und dem Bahnhaltepunkt Schnelsen.

Planungsziel

Durch den Bebauungsplan Schnelsen 94 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung und Neuordnung der Wohn- und Gewerbeflächen im Einzugsbereich des Bahnhaltepunktes Schnelsen geschaffen werden. Darüber hinaus sollen eine grüne Wegeverbindung zwischen Süntelstraße, Egenbüttler Weg und Winzeldorfer Moorflagen, zusätzliche Gewerbeflächen nördlich der Pinneberger Straße und eine Gemeinbedarfsfläche an der Süntelstraße geschaffen werden.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren findet eine Änderung des Flächennutzungsplans statt. Das Verfahren wird von der zuständigen Fachbehörde betreut.

Hinweis zum Verfahrensstand

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 5. Juni 2025 bis 6. Juli 2025 in digitaler Form einer Veröffentlichung im Internet statt. In diesem Zeitraum können der Bebauungsplan-Entwurf sowie der Entwurf der parallel stattfindenden Änderung des Flächennutzungsplans auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen im Menüpunkt „Planunterlagen“. Zusätzlich werden die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 11. Stock, Raum 1143. 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Der folgenden Übersicht können Sie Informationen zum Verlauf des Verfahrens entnehmen.

Verfahrensverlauf

Aufstellungsinformation16.10.2018
Dokumentation der politischen Befassung im Ausschuss Stadtplanung (StaPla) der Bezirksversammlung Eimsbüttel (BV).
Bericht Grobabstimmung sowie
Zustimmung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
18.12.2018
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit02.04.2019
Bekanntmachung der öffentlichen Plandiskussion/frühzeitigen Beteiligung sowie Informationsblatt der öffentlichen Plandiskussion/frühzeitigen Beteiligung.
Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit30.04.2019
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Protokoll/Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Aufstellungsbeschluss14.11.2024
Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger.

Zustimmung Beteiligung der Öffentlichkeit

01.04.2025
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla sowie Drucksache mit Beschlussempfehlung.
Beteiligung der Öffentlichkeit

05.06.2025 – 06.07.2025
Planungsunterlagen weiter unten auf dieser Seite unter Downloads. 
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Feststellungnoch nicht terminiert

Ergänzende Informationen

Mit dem Suchschlagwort „Schnelsen 94“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung und Informationen zum Planverfahren eingesehen werden.

Zur Einsichtnahme in Gutachten und Verträge siehe Transparenzportal Hamburg, Suchwort „Schnelsen 94“.

Luftbilder, weitere Karten und die geltenden Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal Stadt- und Landschaftsplanung Online einsehen.

Kontakt

Herr Maue Tel.: 040 42801-2016.
Herr Klosa Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden.

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.

Download

Formular Einwilligungserklärung nach Datenschutzgrundverordnung

PDF herunterladen [PDF, 83,1 KB]

Schnelsen 94 - Begründung (Stand Beteiligung der Öffentlichkeit)

PDF herunterladen [PDF, 569,1 KB]

Schnelsen 94 - Verordnung (Stand Beteiligung der Öffentlichkeit)

PDF herunterladen [PDF, 124,9 KB]

Schnelsen 94 - Planzeichnung (Stand Beteiligung der Öffentlichkeit)

PDF herunterladen [PDF, 852,9 KB]

Zum Weiterlesen

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Bezirksamt Eimsbüttel
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