Bebauungsplan-Entwurf

Schnelsen 95 „Frohmestraße“

Nachverdichtung der Wohnungsbauflächen und Stärkung des Zentrums Frohmestraße.

Kartenausschnitt, in den der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Schnelsen 95 „Frohmestraße“ mit einer roten Umrisslinie eingezeichnet ist.
Geltungsbereich Schnelsen 95. Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ATKIS, Juli 2026, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt westlich des A7-Deckels Schnelsen zwischen den Straßen Meddenwarf und Heidlohstraße.

Planungsziel

Durch den Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stärkung des Zentrums Frohmestraße sowie die Neuordnung und Nachverdichtung von Wohnungsbauflächen geschaffen werden. Dies soll durch die Festsetzung von gemischten Bauflächen und einer höheren baulichen Dichte erreicht werden. Darüber hinaus sollen Gehrechte und private Grünflächen gesichert werden. Als Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes dient der Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs, der für den Bereich entlang der Frohmestraße, der Wählingsallee und des A7-Deckels Schnelsen durchgeführt wurde. Für eine zusammenhängende Fläche südlich der Wählingsallee gibt es ein auf dem städtebaulichen Siegerentwurf aufbauendes Hochbauprojekt. Der Entwurf wurde über ein eigenes hochbauliches Wettbewerbsverfahren ermittelt und kann umgesetzt werden, sobald das Planrecht vorliegt. Für ausführlichere Informationen siehe unten unter „Weitere Links“.

Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 24. September 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026 in digitaler Form einer Veröffentlichung im Internet statt. In diesem Zeitraum können der Bebauungsplan-Entwurf auf den Seiten des kostenlosen Online-Dienstes "DiPlanBeteiligung" unter hh.beteiligung.diplanung.de eingesehen werden. Dort finden Sie nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens die Unterlagen im Menüpunkt „Planungsdokumente“. Zusätzlich werden die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:

Bezirksamt Eimsbüttel, 
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 
Grindelberg 62 ‒ 66, 
11. Etage im Flurbereich zwischen den Räumen 1128 und 1138, 
20144 Hamburg.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Der folgenden Übersicht können Sie Informationen zum Verlauf des Verfahrens entnehmen.

Verfahrensverlauf

Aufstellungsinformation20.02.2018
Dokumentation der politischen Befassung im Ausschuss Stadtplanung (StaPla) der Bezirksversammlung Eimsbüttel (BV).

Bericht Grobabstimmung sowie Zustimmung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

06.11.2018
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung10.06. – 26.06.2020
Bekanntmachung der öffentlichen Plandiskussion/frühzeitigen Beteiligung sowie Informationsblatt der öffentlichen Plandiskussion/frühzeitigen Beteiligung.

Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

29.09.2020
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla
Zustimmung Beteiligung der Öffentlichkeit23.06.2026
Dokumentation der politischen Befassung im StaPla steht aus.
Drucksache mit Beschlussempfehlung.
Aufstellungsbeschluss

10.08.2026
Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger.

Beteiligung der Öffentlichkeit

24.09. – 26.10.2026
Veröffentlichung des Beschlusses zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und die Feststellung, stehen aus und sind noch nicht terminiert.

Ergänzende Informationen

Mit dem Suchschlagwort „Schnelsen 95“ können über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Termine, Inhalte und Ergebnisse der politischen Befassung mit Informationen zum Planverfahren eingesehen werden.

Kontakt

Frau Matthies – Tel.: 040 42801-3718.
Herr Klosa – Tel.: 040 42801-3428.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

Weitere Links

Mehr Informationen zum städtebaulichen Wettbewerb „Zentrum Frohmestraße“ bieten die Seite www.hamburg.de/eimsbuettel/bezirksentwicklung/12373046/frohmestrasse sowie die Dokumentation der politischen Befassung im StaPla am 17. August 2021. Südlich der Wählingsallee gibt es eine konkrete Projektentwicklung. Aufbauend auf dem städtebaulichen Siegerentwurf, wurde hier ein hochbauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Online-Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Eimsbüttel, siehe Dokumentation der politischen Befassung im StaPla am 8. Februar 2022.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Eimsbüttel. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt werden.

Im Falle von Einwendungen Ihrerseits gegen den Bebauungsplan-Entwurf kann nur dann eine Rückmeldung an Sie adressiert werden, wenn Sie einen Kontaktweg angeben und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich einwilligen. Das Formular der Einwilligungserklärung finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite.

Bei Nutzung des Online-Dienstes „Bauleitplanung“ ist die gesonderte Abgabe einer Einwilligungserklärung nicht erforderlich.

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