Eine Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO) ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuches (BauGB), Paragraf 172 Absatz 1 Satz Nummer 1 Nummer 2.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Sie soll verhindern, dass angestammte Bewohner:innen durch aufwertende, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.
Für die Beantragung von baulichen Maßnahmen gemäß § 172 BauGB finden Sie die notwendigen Unterlagen, sowie weiteres Informationsmaterial, unten im Downloadbereich.