Soziale Erhaltungsgebiete

Eine Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO) ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuches (BauGB), Paragraf 172 Absatz 1 Satz Nummer 1 Nummer 2.

Hausfassade.
Hausfassade. Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

Eine Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO) ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuches (BauGB), Paragraf 172 Absatz 1 Satz Nummer 1 Nummer 2.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Sie soll verhindern, dass angestammte Bewohner:innen durch aufwertende, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.

Für die Beantragung von baulichen Maßnahmen gemäß Paragraf 172 BauGB finden Sie die notwendigen Unterlagen sowie weiteres Informationsmaterial unten im Downloadbereich.

Download

Merkblatt SozErhVO Bezirksamt Eimsbüttel

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Antrag SozErhVO bauliche Vorhaben

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Checkliste SozErhVO bauliche Vorhaben

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Soziale Erhaltungsgebiete

Geltungsbereich Soziale Erhaltungsverordnung - Eimsbüttel-Süd.
Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd

Die Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd ist am 30. Juli 2014 rechtswirksam in Kraft getreten.

Geltungsbereich Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd.
Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd

Die Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd ist am 18. April 2018 rechtswirksam in Kraft getreten.