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Soziale Erhaltungsgebiete

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Eine Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO) ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuches (BauGB), Paragraf 172 Absatz 1 Satz Nummer 1 Nummer 2.

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Hausfassade.
Hausfassade. Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

Eine Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO) ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuches (BauGB), Paragraf 172 Absatz 1 Satz Nummer 1 Nummer 2.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Sie soll verhindern, dass angestammte Bewohner:innen durch aufwertende, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.

Für die Beantragung von baulichen Maßnahmen gemäß § 172 BauGB finden Sie die notwendigen Unterlagen, sowie weiteres Informationsmaterial, unten im Downloadbereich.

Download

Merkblatt SozErhVO Bezirksamt Eimsbüttel

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SozErhVO Bezirksamt Eimsbüttel - Anlage 1 Antragsformular

PDF herunterladen [PDF, 374,7 KB]

SozErhVO Bezirksamt Eimsbüttel - Anlage 1.1 Kostenaufschlüsselung Maßnahmen

XLSX herunterladen [XLSX, 25,9 KB]

SozErhVO Bezirksamt Eimsbüttel - Anlage 1.2 Wohnungsbogen

XLSX herunterladen [XLSX, 21,7 KB]

Soziale Erhaltungsgebiete

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Soziale Erhaltungsverordnung

Eimsbüttel-Süd

Die Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd ist am 30. Juli 2014 rechtswirksam in Kraft getreten.

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Soziale Erhaltungsverordnung

Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd

Die Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd ist am 18. April 2018 rechtswirksam in Kraft getreten.