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Städtebauliche Erhaltungsgebiete

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Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes.

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Hausfassade.
Hausfassade. Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine gründerzeitliche Bebauung, durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur ausdrücken. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Ihre Besonderheiten können in den jeweiligen Begründungen zur Verordnung nachgelesen werden.

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es derzeit diese sechs gültigen Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen:

Bezirksamt Eimsbüttel
Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Harvestehude

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Harvestehude“ ist im Jahr 1988 rechtswirksam in Kraft getreten.

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Zylinderviertel

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Zylinderviertel“ ist im Jahr 1990 rechtswirksam in Kraft getreten.

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Rotherbaum und Harvestehude

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rotherbaum und Harvestehude“ ist im Jahr 1997 rechtswirksam in Kraft getreten und im Jahr 2004 zuletzt geändert worden.

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Lohkampsiedlung und Siedlung Edelweißweg“ ist im Jahr 2011 rechtswirksam in Kraft getreten.

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Generalsviertel

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Generalsviertel“ ist im Jahr 2012 rechtswirksam in Kraft getreten.

Darstellung Bezirksamt Eimsbüttel auf Kartengrundlage ALKIS, Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Bei der Apostelkirche - Lutterothstraße - Lastropsweg

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Bei der Apostelkirche - Lutterothstraße - Lastropsweg“ ist im Jahr 2012 rechtswirksam in Kraft getreten.