Politische Werbung auf öffentlichen Wegen
Das Bezirksamt Eimsbüttel veröffentlicht die Standortliste zu dem Aufstellen sogenannter Großplakatträger für die zur Wahlwerbung Berechtigten.
Die Standortliste ist abschließend und bindend.
Anträge für Großplakatträger können bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vorwahlzeit (30 Tage vor dem festgelegten Wahltermin) unter Nennung einer für die Wahlwerbung verantwortlichen Person gestellt werden bei:
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt – Service –
Grindelberg 62
20144 Hamburg
Servicezeiten: Mo 8-12; 14-16, Di 8-12, Do 8-12; 14-16 und Fr 8-12 Uhr
Tel. 040 42801 2233
Fax 040 427 90-3073
Mail: WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de
Volksbegehren „Hamburg werbefrei – Erlaubnisse zum Aufstellen von Großplakatträgern
Das Volksbegehren „Hamburg werbefrei“ findet nach aktuellem Stand vom 23. April 2025 bis 13. Mai 2025 (dreiwöchige Eintragungsfrist) statt. Die Vorabstimmungszeit nach der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern beginnt entsprechend am 24. März 2025.
Es wird darum gebeten, Anträge für Erlaubnisse zum Aufstellen von Großplakatträgern im Hinblick auf Werbung für das Volksbegehren „Hamburg werbefrei“ bis zum Ablauf des 3. März 2025 an die für die Erteilung von Sondernutzungen zuständigen Dienststellen der Bezirksämter (s. oben) zu schicken.