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Infektionsschutz

Gesundheitszeugnisse

Die Belehrungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (die frühere Bezeichnung lautete "Gesundheitszeugnisse" bzw. "Lebensmittelzeugnisse") finden durch das Gesundheitsamt Eimsbüttel (Grindelberg 66, 20144 Hamburg) statt.

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Für die flexible Onlineterminbuchung zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz steht Ihnen folgender Link zur Verfügung:
serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/FV/Bezirke/DigiTermin/Behoerde/Auswahl?mandantId=3

Alternative Termine: Es besteht die Möglichkeit sich direkt an die von uns beauftragten Ärztinnen und Ärzte zu wenden. Dortige Erstbelehrungen sind in jedem Fall gebührenpflichtig.
Eine Liste der niedergelassenen Praxen finden Sie hier. Bitte sprechen Sie die Termine direkt mit den Praxen ab.

Hinweis für Gruppenanmeldungen: Größere Gruppenanmeldungen sind über die Onlineterminbuchung nicht möglich.
Bitte teilen Sie entsprechende Anfragen über die Emailadresse belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de mit. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Gruppengröße, eventuelle Wunschzeit sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

Sprachbarriere: Die Belehrung steht leider nicht mit Untertiteln anderer Sprachen zur Verfügung. Sollte eine Sprachbarriere bestehen, bitten wir um die Begleitung durch eine Person, die übersetzen kann.

Minderjährige müssen zu den Belehrungen das ausgefüllte Dokument ins Holi-Kino mitbringen: Erklärung Minderjährige.

Weitere Informationen und die Sprechzeiten finden Sie im Behördenfinder Hamburg
www.hamburg.de/service/info/11274495/

Download

Belehrung Text gem. §43 IfSG

PDF herunterladen [PDF, 104,2 KB]

Erklärung Minderjährige

PDF herunterladen [PDF, 92,4 KB]