Infektionsschutz

Infektionsschutzbelehrungen

Die Belehrungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (die frühere Bezeichnung lautete "Gesundheitszeugnisse" bzw. "Lebensmittelzeugnisse") finden durch das Gesundheitsamt Eimsbüttel (Grindelberg 66, 20144 Hamburg) statt.

Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine verpflichtende Aufklärung über hygienische Regeln und Tätigkeitsverbote, die Sie benötigen, bevor sie beruflich oder während eines Praktikums mit Lebensmitteln arbeiten.

Die Belehrung soll sicherstellen, dass Sie wissen, welche Krankheiten oder Symptome sie sofort melden müssen (zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Hepatitis A, bestimmte Hautinfektionen).

Seit Februar 2026 findet die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz online statt. Die Belehrung erfolgt in Form kurzer Videos und dazugehöriger Verständnisfragen. 

Nutzen Sie die Vorteile der Online-Belehrung:

  • Jederzeit von überall durchzuführen 
  • In 10 verschiedenen Sprachen möglich
  • Zeitersparnis durch geringeren Organisationsaufwand
  • Online-Bezahlung über Paypal und Kreditkarte

Neben Deutsch ist der Onlinedienst auch in Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Polnisch, Arabisch, Rumänisch, Bulgarisch und Russisch möglich.

Klicken Sie hier www.hamburg.de/service/info/11274495/  um an der Online-Belehrung teilzunehmen. 

In Ausnahmefällen ist auch eine Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Eimsbüttel möglich. Nutzen Sie dazu bitte die Onlineterminbuchung driveport.de/termine/Datenschutz oder nehmen Sie Kontakt mit dem Gesundheitsamt über folgende E-Mailadresse auf: belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de

Hinweis für Gruppenanmeldungen: Größere Gruppenanmeldungen sind über die Onlineterminbuchung nicht möglich.
Bitte teilen Sie entsprechende Anfragen über die Emailadresse belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de mit. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Gruppengröße, eventuelle Wunschzeit sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

Sprachbarriere: Die Belehrung vor Ort steht leider nicht mit Untertiteln anderer Sprachen zur Verfügung. Sollte eine Sprachbarriere bestehen, bitten wir um die Begleitung durch eine Person, die übersetzen kann oder nutzen Sie bitte den Onlinedienst

Minderjährige müssen das ausgefüllte und unterschriebene Dokument zu den Belehrungen mitbringen: Erklärung Minderjährige.


Weitere Informationen und die Sprechzeiten finden Sie im Behördenfinder Hamburg
www.hamburg.de/service/info/11274495/

QR-Code
Belehrungen nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes t1p.de

Download

Belehrung Text gem. §43 IfSG

PDF herunterladen [PDF, 104,2 KB]
Lebensmittelzeugnis

Erklärung Minderjährige

PDF herunterladen [PDF, 87,8 KB]

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