Zeitplan: Was passiert wann?
- Oktober 2021: 1. Verschickung
- Januar 2026: Freigabe nach Umplanung im Rahmen des „Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum“
- Juli 2026: 2. Verschickung
- Ab Herbst 2027: vorgesehene Realisierung in Abhängigkeit von Leitungsarbeiten
Anlass der Planung
Die Bundesstraße ist auf gesamter Länge Teil der Bezirksradroute B und hat somit eine besondere Bedeutung für den Radverkehr. Durch ihre gradlinige Streckenführung hat sie das Potenzial, eine starke Radverkehrsverbindung aus dem Bezirk heraus in die Innenstadt zu werden. Hinzu kommt der derzeitige Ausbau des Universitätscampus an der Bundesstraße, durch den in Zukunft erhöhte Radverkehrsstärken zu erwarten sind.
Die vorhandenen beidseitigen Rad- und Fußwege in den Nebenflächen sind untermaßig und ihre Oberflächen überwiegend in einem schlechten Zustand. Sie entsprechen daher nicht den gültigen Regelwerken und den Ansprüchen an attraktive Rad- und Fußverkehrsanlagen.
Die Bestandssituation und Anfragen aus der Öffentlichkeit zeigen, dass im Planungsgebiet ein erhöhter Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder besteht, der zurzeit nicht gedeckt wird.
In der Bundesstraße gilt grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die aufgrund einer ansässigen Kita zwischen den Straßen Durchschnitt und Rentzelstraße auf einer Strecke von 100 m zeitlich auf 30 km/h beschränkt ist (Mo-Fr 6-19 Uhr).
Zum Kreuzungsbereich An der Verbindungsbahn/Bundesstraße stadtauswärts führt ein Radfahrstreifen in Mittellage, der aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls überplant werden soll.
In der im Jahr 2021 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden einige Mängel hervorgehoben und bestimmte Themen haben besonders viel Zustimmung bekommen. Die fünf Themen mit den höchsten Summen aus positiven und negativen Bewertungen sind „Verkehrsberuhigung“ (+176, -15), „Separation von Fuß- und Radverkehr“ (+160, -12), „Durchgangsverkehr reduzieren“ (+139, -12), „breitere Gehwege“ (+113, -5) und „Fahrradstraße“ (+104, -11). Diese Themen werden in der Planung berücksichtigt.
Planungsziele
Vorgesehen ist die Einrichtung einer Fahrradstraße („Anlieger frei“) mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m in Kombination mit einer Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr stadteinwärts. Diese soll südlich der Einfahrt zum Tankstellenbereich beginnen. Dadurch wird der Radverkehr zukünftig bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Fahrbahn geführt. Dies erfordert eine Anpassung der Fahrbahnquerschnitte. Der Rückbau der vorhandenen, untermaßigen Radwege ermöglicht eine Verbreiterung der Gehwege. Durch die Trennung von Fuß- und Radverkehr werden Konflikte zwischen diesen beiden Verkehrsgruppen minimiert. Die Parkbuchten bleiben erhalten. Daher erfolgt die Umgestaltung der Nebenflächen in Anlehnung an den Bestand. Zwischen Parkständen und Fahrbahn werden Sicherheitstrennstreifen markiert. Wo möglich, werden Fahrradbügel aufgestellt, um den Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Der Rechtsabbieger aus dem Abschnitt der Bundesstraße zwischen An der Verbindungsbahn und Edmund-Siemers-Allee sowie der derzeit vorhandene Radfahrstreifen in Mittellage entfallen – entsprechend der Erstverschickung. Durch die Einrichtung einer echten Einbahnstraße wird zudem das Linksabbiegen aus dem Durchschnitt in die Bundesstraße untersagt, um Schleichverkehre zu vermeiden. Die Einmündungsbereiche der Straße Durchschnitt, die die Bundesstraße quert, werden durch vorgezogene Nebenflächen umgestaltet. Die vorhandenen Gehwegüberfahrten werden entsprechend angepasst.
Im Zuge der geplanten Umgestaltung des Straßenabschnitts ist es erforderlich, insgesamt fünf Bäume zu entfernen. Als Ausgleich sind fünf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Zwei im Zuge der Regelpflege gefällte Bäume werden ebenfalls ersetzt.
Weiterer Ausblick
Die Realisierung ist in Abhängigkeit von Leitungsarbeiten ab Herbst 2027 vorgesehen. Eine Kooperation mit den Leitungsträgern wird angestrebt.
Abstimmung mit der Bezirkspolitik
Download 1. Verschickung