Fachbereich Jugend

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe in Hamburg ist dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamtes Eimsbüttel zugeordnet, das diese Aufgabe für ganz Hamburg wahrnimmt.

    • You are reading the original text
Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe colourbox.de#37159063

Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) in Hamburg

Wenn ein Strafverfahren gegen junge Menschen eingeleitet wird, müssen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Vollzugsanstalten das Jugendamt einschalten. Das Jugendamt ist verpflichtet, als Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren mitzuwirken und muss am gesamten Verfahren beteiligt werden.

Die Jugendgerichtshilfe gehört zum Bezirksamt Eimsbüttel und ist für ganz Hamburg zuständig. Die Abteilung ist in Abschnitte (West, Süd, Ost 1 und 2) aufgeteilt. 

Die Jugendgerichtshilfe hilft Jugendlichen, deren Eltern (oder Erziehungsberechtigten) oder jungen Erwachsenen während des Strafverfahrens. Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind. Sofern dies der Fall ist, führt sie selbst Maßnahmen durch oder leitet die Betroffenen an die dafür zuständigen Stellen weiter.
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt auch das Jugendgericht und die anderen beteiligten Behörden, indem sie sich mit den jungen Menschen,  ihrer Persönlichkeit, Entwicklung und ihrem Hintergrund auseinandersetzt. Sie nimmt an Gerichtsverhandlungen gegen beschuldigte junge Menschen teil. Dort berichtet sie dem Gericht über deren Persönlichkeit und Lebensumstände. Sie schlägt dem Gericht eine Maßnahme vor, die im Falle einer Verurteilung erfolgen könnte.

Die Jugendgerichtshilfe bietet verschiedene ambulante Maßnahmen an, um auf Straffälligkeit junger Menschen zu reagieren. Dazu gehören zum Beispiel Ausgleichsverfahren mit Geschädigten, Arbeitsleistungen, Betreuungshilfen, soziale Trainingskurse und Verkehrsunterricht. Die Maßnahmen werden von der Jugendgerichtshilfe selbst oder von freien Trägern durchgeführt, mit denen die Jugendgerichtshilfe zusammenarbeitet. Sie sucht einen geeigneten Träger aus, überwacht die Durchführung und teilt dem Gericht das Ergebnis mit.

Wenn jemand ins Gefängnis muss, bleibt die Jugendgerichtshilfe mit dem jungen Menschen in Kontakt. Sie bereitet die Entlassung vor und unterstützt die jungen Menschen auch danach.

Weitere Fragen? Hier geht's zum FAQ!

Ambulante Maßnahmen im Jugendstrafverfahren:

Wer ist für meinen Stadtteil zuständig?

Gerichtshilfe für Jugendliche - hamburg.de

Kontakte

Leitung  
Michael Hoppe: Weidestraße 122c, 22083 Hamburg    
Telefon: +49 40 428 01-4535   
E-Mail: michael.hoppe@eimsbuettel.hamburg.de 

Abschnittsleitungen
Rebecca Müller (Ost 1): Weidestraße 122c, 22083 Hamburg    
Telefon: +49 40 428 01-2826
E-Mail: rebecca.mueller@eimsbuettel.hamburg.de

Thorsten Müller (Ost 2): Weidestraße 122c, 22083 Hamburg    
Telefon:+49 40 428 01-2316
E-Mail: thorsten.mueller@eimsbuettel.hamburg.de

Johanna Spengler - Wiegand (Süd): Schloßmühlendamm 8-10, 21073 Hamburg 
Telefon: +49 40 428 71-4106 
E-Mail: johanna.spengler-wiegand@eimsbuettel.hamburg.de

Arne Dziggel (West): Museumstraße 18, 22765 Hamburg                  
Telefon: +49 40 428 11-2894   
E-Mail: arne.dziggel@eimsbuettel.hamburg.de             
 

 

Download

Die Jugendgerichtshilfe Hamburg

download PDF [PDF, 55.0 KB]

Die Jugendgerichtshilfe Hamburg im Jugendstrafverfahren

download PDF [PDF, 21.0 KB]

Praktikum in der Jugendgerichtshilfe Hamburg

download PDF [PDF, 34.3 KB]

Leitfaden für den Ausgleich mit Geschädigten im Jugendstrafverfahren

download PDF [PDF, 108.4 KB]

All questions