Von der Jugendbewährungshilfe (JBH) werden junge Menschen betreut, bei denen das Gericht aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes die Unterstellung des straffälligen Jugendlichen oder Heranwachsenden unter die Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers anordnet. Bei den Strafmaßnahmen kann es sich um eine Jugendstrafe handeln, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, oder um die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung nach bereits teilweise absolvierter Haft.
Die Jugendbewährungshilfe überwacht im Einvernehmen mit der Richterin oder dem Richter die Erfüllung von Weisungen und Bewährungsauflagen und hilft bei der Stabilisierung der Lebenssituation, bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit, der Sicherstellung des Lebensunterhalts vorrangig durch Entwicklung einer Ausbildungs- und Arbeitsperspektive und gegebenenfalls der schulischen Integration. Gleiches gilt für die Aufnahme notwendiger ärztlicher oder auch therapeutischer Behandlung und die Einleitung von Entschuldungsmaßnahmen.
Ziel ist es, erneuten strafbaren Handlungen vorzubeugen und Perspektiven für ein straftatenfreies und sozial verantwortliches Erwachsenenleben zu entwickeln.
Die Bewährungszeit dauert in der Regel zwei Jahre. Bei positivem Verlauf schlägt die Jugendbewährungshelferin oder der Jugendbewährungshelfer dem Gericht den Erlass der Jugendstrafe bzw. der Reststrafe vor.
Leitung:
Frau Sarah Bender
Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg
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