Für Hundehalter

Hundefreilauf in Eimsbüttel

Aufhebung des Leinenzwangs für gehorsamsgeprüfte oder alle im Sinne des Hundegesetzes nicht gefährlichen Hunde

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Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat am 28. Juni 2007 auf Grundlage von Empfehlungen aus den Regionalausschüssen Kerngebiet, Lokstedt und Stellingen beschlossen, in welchen Parkanlagen im Bezirk der Leinenzwang für erfolgreich gehorsamsgeprüfte Hunde (gemäß § 9 des Hundegesetzes) aufgehoben ist.

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Eine Tabelle mit den oben genannten Parkanlagen finden Sie unter DOWNLOADS unten in dieser Spalte.

In diesem Zusammenhang ist der Beschluss des Kerngebietsausschusses aus dem Jahr 1992 über ein generelles Verbot der Mitnahme von Hunden in den Unnapark erneut bestätigt worden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blinden- und Führhunde.

Weiterhin stehen für alle im Sinne des Hundegesetzes nicht gefährlichen Hunde die Hundeauslaufzonen gemäß § 8 des Hundegesetzes zur Verfügung.

Eine tabellarische Übersicht der Hundeauslaufzonen steht ebenfalls unter DOWNLOADS unten in dieser Spalte zur Verfügung.

Bei Fragen zu den Flächen wenden Sie sich an das

Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Grindelberg 62-66, Telefon 040 42801-3511

Email: gartenundtiefbauabteilung@eimsbuettel.hamburg.de

Download

Parkanlagen im Bezirk Eimsbüttel, in denen geprüfte Hunde vom Leinenzwang befreit sind

PDF herunterladen [PDF, 191,5 KB]

Hundeauslaufzonen im Bezirk Eimsbüttel

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