Geflügelpest

Aufhebung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest

Um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Tierbestände zu verhindern, galt seit Januar 2023 ein Gebot der Aufstallung von Geflügel, des Abhaltens von Ausstellungen/Märkten sowie des Erwerbs von Geflügel über Märkte etc.

Die Stallpflicht war für ganz Hamburg angeordnet worden. Sie betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere durften bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht galt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Eine Stallpflicht senkt das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.
 

Ab dem 04.05.2026 werden die Maßnahmen teilweise aufgehoben.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen auch die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.
 

Hamburger:innen werden weiterhin gebeten, die Funde größerer toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben ist.

 

Hintergrund:

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.
 

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring im Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt.

Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier:
www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

Rückfragen der Medien
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Dennis Sulzmann
Telefon: 040 42843 3143
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

 

Download

Allgemeinverfügung zur teilweisen Aufhebung der Maßnahmen gegen die Geflügelpest

PDF herunterladen [PDF, 28,2 KB]

Allgemeinverfügung Aufstallungsgebot Eimsbüttel

PDF herunterladen [PDF, 2,6 MB]

Zum Weiterlesen

Bild eines Huhnes
Bezirksamt Eimsbüttel
Geflügelpest

Hamburgweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet

In Norddeutschland wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Zum Schutz der Geflügelbestände hat Hamburg ab dem 31.10.2025 nun die Aufstallung angeordnet. Gehaltenes Geflügel darf damit bis auf Weiteres nicht mehr ins Freie.

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