Geflügelpest

Hamburgweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet

In Norddeutschland, aber auch in anderen Regionen Deutschlands, wird derzeit bei vielen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen ließ sich mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen. In Hamburg mehren sich die Nachweise bei Wildvögeln.

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Huhn
Huhn Bezirksamt Eimsbüttel

Zum Schutz der Geflügelbestände muss Hausgeflügel ab dem 31. Oktober 2025 aufgestallt werden. Darüber hinaus dürfen keine Vögel in Haltungen aufgenommen oder mit diesen an Ausstellungen teilgenommen werden. Dies betrifft alle gehaltenen Vögel wie auch beispielsweise Tauben und Ziervögel. Die Biosicherheitsmaßnahmen sollten in den Haltungen dringend überprüft und wenn nötig weiter verbessert werden. 

Zudem sollen Hamburger:innen die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt melden, die Kontaktdaten der Ämter finden Sie hier. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

Darüber hinaus werden Jäger:innen gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Nach Kontakt mit Wildvögeln sollten sie zudem Geflügelhaltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten.

Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz​​​​​​​.

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Allgemeinverfügung Aufstallungsgebot Eimsbüttel

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