Amtstierärztliche Aufgabe ist es, die Gesundheit der Tiere zu schützen und darüber zu wachen, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Tierzuchten, Zoohandlungen, Schlachtbetriebe, Zirkusse, Tierbörsen, Ausstellungen) werden regelmäßig amtstierärztlich überwacht. Um vorbeugend den Schutz der Tiere sicherzustellen, müssen gewerbliche Tierhaltungen amtstierärztlich genehmigt. werden. Die Genehmigung ist hier schriftlich zu beantragen.
Private Tierhaltungen werde immer nur dann überprüft, wenn bei der Veterinärabteilung Hinweise auf tierschutzwidrige Haltungsformen eingehen. In solchen Fällen ist die Mithilfe der Mitbürgerinnen und Mitbürger unverzichtbar. Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erbittet die Veterinärabteilung möglichst schriftlich per Post, über Fax oder E-Mail.
Anzeigen und Hinweise werden aber auch von jeder Polizeidienststelle oder vom Hamburger Tierschutzverein entgegengenommen und an uns weitergeleitet.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.