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Management des öffentlichen Raumes

Wasserwirtschaft und Wasserbau

Der Abschnitt Wasserwirtschaft im Fachamt Management des öffentlichen Raumes ist zuständig für die Planungen, Unterhaltung und, als untere Wasserbehörde, für die Gewässeraufsicht und Durchführung von Genehmigungsverfahren an den Gewässern II. Ordnung im Bezirk Eimsbüttel.

Bezirksamt Eimsbüttel

Planung und Neubau

Die Schwerpunkte bei der Planung und dem Neubau von Gewässern und Anlagen ist die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) [EG-Wasserrahmenrichtlinie - hamburg.de] und Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gewässer.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie haben sich die Europäischen Staaten verpflichtet, Flüsse, Seen und das Grundwasser zu schützen. Grundsätzliches Ziel ist das Erreichen des "guten Zustands" für natürliche bzw. des "guten ökologischen Potenzials" für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer.

Im dicht besiedelten Hamburg haben die meisten Gewässer ihre natürliche Gestalt und Dynamik verloren: Sie sind eingedeicht, begradigt, eingetieft oder aufgestaut und zählen damit meist zu den erheblich veränderten bzw. künstlichen Gewässern. Ziel für diese Gewässer ist eine gute Wasserqualität und die maximale Naturnähe, wie sie die bestehenden Nutzungen noch zulassen. Wichtige Elemente hierfür sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einzelnen Flussgebiete, in denen die notwendigen Maßnahmen dargestellt werden.

Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Herstellung der Durchgängigkeit für Kleinstlebewesen und Fische, Einbau gewässertypischer Strukturen wie Totholz, Wasserpflanzen, Gleit- und Prallhänge und Uferabbrüche und die Schaffung von Lebensräumen z.B. durch das Einbringen von Kiesbänken.

Erst ein begradigter Bach, dann renaturiert.
Bezirksamt Eimsbüttel
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gewässer sind z.B. Entschlammungen von Regenrückhaltebecken, Planung und Bau neuer Regenrückhaltebecken und Grundinstandsetzungen.

Gewässerunterhaltung

Neben der Planung und dem Neubau ist auch die Unterhaltung [Richtlinie Gewässerunterhaltung - hamburg.de] an den Gewässern ein wichtiges Aufgabenfeld der Wasserwirtschaft. Ziel der Unterhaltung ist es, den schadlosen Abfluss des Wassers sicherzustellen sowie die ökologische Funktionsfähigkeit zu berücksichtigen und zu erhalten.

Um diese Ziele zu erreichen werden die Böschungen regelmäßig gemäht, die Gewässersohlen entschlammt, Hindernisse aus oder an dem Gewässer (z.B. Bruchholz vor den Rechenanlagen) entfernt und die Vegetation, insbesondere die invasiven Arten [Invasive Arten - hamburg.de] Springkraut und Herkulesstauden, an den Gewässern überwacht und ggf. beseitigt.

Verstopfter Teichabfluss
Bezirksamt Eimsbüttel


Bagger hebt Schlamm aus.
Bezirksamt Eimsbüttel

Wasserbehörde

Die Nutzung von Oberflächengewässern bedarf, nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) [WHG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)] i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) [Hamburg - § 16c HWaG | Landesnorm Hamburg | Regelung der Überwachung durch Einleiter oder Dritte | § 16c - Regelung der Überwachung durch Einleiter oder Dritte | gültig ab: 17.02.2005 (landesrecht-hamburg.de)], einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Genehmigung oder Bewilligung, sofern der Gemeingebrauch überschritten wird.

Nutzungen die zu beantragen sind, sind z.B.:

Für die Herstellung, Beseitigung und/oder wesentliche Umgestaltung von Gewässern und der Ufer ist in der Regel ein wasserrechtliches Planverfahren notwendig. Sollten Sie so ein Vorhaben planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Wasserbehörde auf.

Weitere Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben im Downloadbereich.

Bei einem Antrag auf Einleitung von Baugrubenwasser und Grundwasser ist eine Grundwasseranalyse möglichst frühzeitig einzureichen. Aufgrund dieser Analyse werden ggf. Maßnahmen zur Behandlung des Wassers notwendig.

  • Zu den weiteren Aufgaben der Wasserbehörde zählt die Durchführung der Gewässerschauen, die Gewässeraufsicht sowie die Ahndung unzulässiger Gewässerbenutzungen und Gewässerverschmutzungen [Merkblatt Umweltschaden - hamburg.de].

Weiterführende Informationen:

Grundsätzlich der Link zur BUKEA Amt W:
Wasserwirtschaft, Gewässer, Grundwasser, Hochwasserschutz - hamburg.de

Warndienst Binnenhochwasser:
Warndienst Binnenhochwasser Hamburg (wabiha.de)

Gewässerschutz in der grünen Metropole:
Gewässerschutz-PDF

Wasserschutzgebiete:
Wasserschutzgebiete - hamburg.de

Nutzungen Alster:
Nutzungen der Alster: Vorschriften, Genehmigungen und Erlaubnisse - Wasserbehörde und Schifffahrtsverkehrsbehörde - hamburg.de

Erlaubnisse für oberirdische Gewässer - hamburg.de

Sauerstoffanreicherungsanlage Isebekkanal:
Sauerstoffanreicherungsanlage Isebekkanal - hamburg.de

Grundwassernutzungen:
Grundwassernutzungen - hamburg.de

Begrenzung von Niederschlagswassereinleitungen in Hamburg:
Merkblatt

Frühzeitige Betrachtung von wasser- und abwasserwirtschaftlichen Belangen in der Bebauungsplanung (hamburg.de)

Einleitung von Niederschlagswasser mit Einleitungsmengenbegrenzung in öffentliche Abwasseranlagen - Informationen zum Antragsverfahren. (hamburg.de)

Kontakt

Fachamt Management des öffentlichen Raumes
MR 23 - Wasserwirtschaft
Grindelberg 62-66 (9. Stock)
20144 Hamburg
Mail: wasserwirtschaftundwasserbau@eimsbuettel.hamburg.de
Telefon: 040/42801-3406



Download

Informationsblatt zur Einleitung von Oberflächenwasser in Gewässer

PDF herunterladen [PDF, 91,4 KB]

Antrag Einleitung Oberflächenwasser

PDF herunterladen [PDF, 60,9 KB]

Antrag Errichtung einer Anlage in, an oder über Gewässern

PDF herunterladen [PDF, 27,2 KB]

Antrag Eigentümerwechsel

PDF herunterladen [PDF, 7,6 KB]

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