Die Nutzung von Wohnraum (auch einzelne Räume) zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken, z.B. Büros, Praxen, Ferienwohnung etc., sowie der Leerstand und der Abbruch von Wohnraum stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar und bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.
Stellen Sie andauernde Leerstände oder gewerbliche Nutzungen von Wohnraum fest, können Sie uns diese zur Überprüfung melden.
Die Meldung kann auch über den Online-Dienst erfolgen:
Meldung von Wohnraumleerstand - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
Wir beraten Sie auch bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz.
Mietenspiegel (was link with id: 4115564)
Kontakt
Fachamt für Verbraucherschutz
Telefon +49 40 115
E-Mail: wohnraumschutz@eimsbuettel.hamburg.de
Container Wohnraumschutz (was link with id: 13914052)