Wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bekommen.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht
aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht
aus, erhalten Sie, wenn Sie aufgrund einer Suchterkrankung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Hier erfahren Sie, wie Sie uns rund um das Thema Grundsicherung und Sozialhilfe erreichen - bei allgemeinen Fragen, wenn Sie Hilfe bei der Leistungsbeantragung benötigen oder wo Ihre zuständige Dienststelle ist.