Sie können während des Bezugs von Bürgergeld finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren. Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.
Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle prüft die Voraussetzungen und kann Ihnen gegebenenfalls eine Notunterkunft vermitteln.
Sie können Ihre Miete, Wasser-, Heizungs- oder Energiekosten nicht mehr bezahlen und haben deshalb Schulden? Wenn Ihnen daher der Verlust Ihrer Wohnung droht, finden Sie hier Hilfe und Unterstützung.
Sie leben in einer Unterkunft von Fördern & Wohnen? Wie Sie eine Dringlichkeitsbestätigung und Unterstützung bei der Wohnungssuche erhalten können, erfahren Sie hier.