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Personenstandswesen (Standesamt)

Es gibt ein paar Dinge, die alle Menschen verbinden und Sie werden feststellen, das Standesamt mit seinen Aufgaben und Serviceangeboten spielt dabei eine große Rolle.​​​​​​​

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Das Standesamt begleitet Sie durch ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

Maßgebend für die Eintragung in die Geburts-, Heirats- und Sterberegister ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Die Angaben der Personenstandsregister geben immer den rechtsverbindlichen, aktuellen Stand wieder.

Es ist deshalb unumgänglich, dass Sie uns für die Beurkundung von Personenstandsfällen Urkunden und andere amtliche Nachweise vorlegen müssen.

Zum Beispiel werden mit der Beurkundung einer Geburt für das Kind alle Daten (Vor- und Familienname, Mutter, Vater, usw.) rechtsverbindlich festgelegt. Änderungen (z. B. Namensänderungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen) werden dem jeweiligen Personenstandsregister später eingefügt.

Anmeldung der Eheschließung

Für die Anmeldung einer Eheschließung, für die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland und für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bietet Ihnen das Standesamt Hamburg-Altona eine persönliche Beratung an.

Gerne können Sie das Formular „Auskunft Eheschließung“ ausgefüllt mitbringen.

Sprechzeiten

Montag

8:00-12:00 Uhr

Dienstag

8:00-12:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8:00-12:00 Uhr

Freitag

Eheschließungen 

 Außerhalb dieser offenen Sprechzeiten, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

Termin zur Eheschließung

Einen Eheschließungstermin im Standesamt Hamburg-Altona können Sie ausschließlich im Rahmen der persönlichen Anmeldung der Eheschließung im Standesamt bei Vorlage der vollständigen Unterlagen vereinbaren. Beachten Sie hierzu die Sprechzeiten. 

Wir reservieren Eheschließungstermine sechs Monate im Voraus. Wenn dieser Tag kein Sprechtag ist, erfolgt die Anmeldung der Eheschließung und Terminvergabe für die Trauung am nächsten Sprechtag.

Sollten Sie nicht im Bezirk Hamburg-Altona gemeldet sein und somit die Anmeldung der Eheschließung nicht im Standesamt Hamburg-Altona vornehmen können, ist zur Terminreservierung eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung im Original vorzulegen. Aus dieser muss ersichtlich sein, dass die Anmeldung der Eheschließung am Tag der Eheschließung noch gültig ist.

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass das Streuen von Reis und Konfetti aus Kunststoff- oder Metallfilmfolie, das Zünden von Konfetti-, Glittershootern oder auch Konfettibomben mit Plastikkonfetti o. ä., rund um das Altonaer Rathaus grundsätzlich verboten ist!

Bitte weisen Sie auch alle Ihre Gäste unbedingt darauf hin!

Im Einzelnen können Sie bei uns folgendes erledigen:

Heiraten

Urkunden und Beurkundungen 

Kirchenaustritte:

Ab dem 01.09.2023 haben Sie die Möglichkeit, digital einen Termin beim Hamburg-Service an den 4 Standorten City, Barmbek-Uhlenhorst, Altona und Harburg selbst zu buchen unter: Digitales Terminmanagement
Aufgrund der großen Nachfrage und begrenzten Anzahl zur Verfügung stehender Termine kann es sein, dass kein Termin im angegebenen Zeitraum angezeigt wird. Dann haben Sie die Möglichkeit den Kirchenaustritt auch bei einem Notar zu erklären.

Termine für Namensänderungen und sonstige Erklärungen, die im Standesamt erfolgen müssen, können unter folgender Tel.Nr. vereinbart werden:

428 11-2100

Bestellungen von Urkunden können persönlich während der Sprechzeiten oder schriftlich angenommen werden. Die Kontaktadressen finden Sie hier:

Geburtsbeurkundung
geburten@altona.hamburg.de

Urkundenabteilung
Standesamt@altona.hamburg.de

Sterbefallbeurkundung
Standesamt@altona.hamburg.de

Namensänderungen
Standesamt@altona.hamburg.de

Download

Auskunft Eheschließung

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Vollmacht

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Informationsblatt Anmeldung der Eheschließung

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Informationsblatt Anmeldung der Eheschließung mit ausländischer Beteiligung

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Informationsblatt Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

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Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis

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