Beispiel 1: Eltern sind verheiratet
Anna und Rafael sind verheiratet, wohnen in Wandsbek und erwarten ihr erstes Kind. Rafael hat die portugiesische Staatsbürgerschaft, Anna die deutsche. Sie melden die Geburt im Marienkrankenhaus in Hamburg-Nord an. Im Krankenhaus erhalten sie ein Informationsblatt zu notwendigen Unterlagen.
Sie bereiten das Kombiformular “Kinderleicht zum Kindergeld” vor und tragen dort alles ein. So bestimmen Sie unter anderem den Namen des Kindes und können Kindergeld beantragen. Nur das Geburtsdatum lassen sie noch frei.
Sie stellen weitere Unterlagen zusammen:
- ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden von Anna und Rafael
- Für Rafael wird eine Geburtsurkunde aus seinem Heimatland mit Übersetzung benötigt, da er nicht in Deutschland geboren ist
- Kopie von Annas Personalausweis
Nach der Geburt im Krankenhaus legen sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den anderen Unterlagen in einen Umschlag und geben ihn im Krankenhaus ab. Das Krankenhaus kümmert sich um die Anzeige der Geburt und übermittelt ihre Unterlagen an das zuständige Standesamt in Hamburg Nord. Rafael und Anna haben im Kombiformular angegeben, dass sie auch eine internationale Geburtsurkunde möchten, die kostenpflichtig ist. Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden überweisen sie unmittelbar zur Abgabe Ihrer Unterlagen auf das Konto, welches sie auf dem Informationsblatt der Geburtseinrichtung finden.
Weil das portugiesische Namensrecht mit einbezogen werden muss, ist häufig eine Vorsprache der Eltern im Standesamt notwendig, um eine Erklärung zur Namenswahl abzugeben. Das Standesamt schickt in diesem Fall eine Einladung an die Eltern. Zusammen gehen sie in das Standesamt Hamburg Nord. Rafael nimmt auch seine portugiesische Identitätskarte mit, um sie vor Ort vorzulegen.
Nun kann das Standesamt die Geburtsurkunde abschließend bearbeiten. Per Post erhalten Anna und Rafael die Geburtsurkunde sowie ihre Originaldokumente zurück.
Beispiel 2: Eltern sind nicht verheiratet
Dennis und Chiara erwarten ihr erstes Kind. Chiara hat die deutsche und die italienische Staatsbürgerschaft. Sie sind nicht verheiratet und wohnen in Hamburg Mitte. Nach der 12. Schwangerschaftswoche gehen sie mit dem Mutterpass und ihren Ausweisdokumenten zum Jugendamt. Dort geben sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab und eine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung von Dennis. Das Jugendamt gibt ihnen im Anschluss Originaldokumente mit der gemeinsamen Sorgerechtserklärung und der Vaterschaftsanerkennung mit.
Sie melden die Geburt in der 30. Schwangerschaftswoche im Albertinen Krankenhaus an. Chiara meldet sich beim zuständigen Standesamt in Eimsbüttel zur weiteren Beratung. Bei einer Mutter mit italienischer Staatsangehörigkeit gibt es eine Besonderheit: Hier ist immer auch eine Mutterschaftsanerkennung erforderlich. Das Standesamt schickt ihr eine Einladung zur Mutterschaftsanerkennung und Beratung vor Ort. Beim Termin wird die Mutterschaft bekundet und Dennis und Chiara zur Namensführung beraten.
Dann bereiten sie ihre Dokumentenmappe vor, die sie mit ins Krankenhaus nehmen:
- das ausgefüllte Formular „Kinderleicht zum Kindergeld“, um den Namen des Kindes zu bestimmen, Kindergeld und ggf. weitere Geburtsurkunden zu beantragen
- die gemeinsame Sorgerechtserklärung
- die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunden von Chiara und Dennis
- Bescheinigung des italienischen Konsulats, die bestätigt, dass ihr Kind in das italienische Personenstandsregister eingetragen werden kann
- Mutterschaftsanerkennung
- Kopien ihrer deutschen Personalausweise
Sie geben ihre Unterlagen im Krankenhaus ab. Das Krankenhaus übernimmt die Anzeige der Geburt. Die Geburtsurkunde müssen sie nicht extra beantragen. Die Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten sie automatisch und kostenfrei von ihrem zuständigen Standesamt in Eimsbüttel mit der Post zurückgeschickt. Die Originalunterlagen sind auch dabei.