Namensführung

Namenserklärungen- und änderungen

Hier finden Sie Informationen und Leistungen rund um die Namensführung.

Seit dem 1. Mai 2025 gibt es ein neues Namensrecht. Bürgerinnen und Bürger, die von der neuen Regelung Gebrauch machen möchten, nehmen bitte zunächst per E-Mail Kontakt zu ihrem zuständigen Standesamt (Standesamt des aktuellen Wohnsitzes) auf und schildern kurz ihr Anliegen. Auf dieser Grundlage informiert das Standesamt über erforderliche Unterlagen und übersendet einen Terminvorschlag für eine Beratung.

Services und Informationen zu Namensänderungen und Namenserklärungen in Hamburg

Weitere Informationen und einen Überblick zum neuen Namensrecht bietet auch die Informationsbroschüre des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Sie finden sie hier zum Download: Broschüre zum Namensrecht (BMJV)

Weiterführende Informationen

Hamburger Standesämter

Neues Namensrecht ab 1. Mai

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Der Gesetzgeber trägt damit den vielfältigen Lebenswirklichkeiten von Familien Rechnung und erweitert die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Namensführung.

30. April 2025 Pressemitteilung
IMAGO / Westend61
Seit dem 1. Mai 2025

Neues Namensrecht

Weitere Informationen zum neuen Namensrecht, das seit dem 1. Mai 2025 in Kraft ist, finden Sie unter anderem beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des BMJV.