Informationen im Überblick
Zuständig bei einem Sterbefall ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Wenn der Sterbefall in Hamburg eintritt, können Sie hier das zuständige Standesamt ermitteln: Zuständiges Standesamt
Die nächsten Schritte
- Anzeige des Sterbefalls
- Sterbefallbeurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunde
1. Die Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bereich die Person verstorben ist.
Sie müssen die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt nicht selbst vornehmen, wenn:
- der Sterbefall in einer Einrichtung eintritt (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung). Der Träger der Einrichtung ist dazu verpflichtet, den Sterbefall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Sie müssen die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt selbst vornehmen, oder ein Bestattungsunternehmen mit der Anzeige beauftragen, wenn:
- der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung eintritt, z.B. in der gemeinsamen Wohnung
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Sterbefallanzeige beim Standesamt benötigt. Diese reichen entweder das beauftragte Bestattungsunternehmen oder Sie selbst beim zuständigen Standesamt ein. Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.
2. Sterbefallbeurkundung
Ist die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt eingegangen und sind alle Unterlagen vollständig, nimmt das Standesamt die Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister vor. Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch das Bestattungsunternehmen vorgenommen.
Das Bestattungsunternehmen sendet dem Standesamt die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass des verstorbenen Menschen
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Nachweis über die Auflösung oder Sterbeurkunde des Ehepartners
Wenn Sie als Privatperson einen Todesfall direkt anzeigen, sind von Ihnen selbst außerdem folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.
3. Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde unter anderem für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die erstmalig erstellten Sterbeurkunden erhalten Sie in der Regel über das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Urkunden nachfordern möchten, können Sie das auch online erledigen: Urkundennachforderung