Zwei Menschen sitzen auf einem Sofa. Eine dritte Person sitzt ihnen gegenüber und hält die Hände einer der beiden Personen in ihren eigenen.
Standesamt

Sterbefall

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist für die Hinterbliebenen oft auch eine organisatorische Herausforderung. Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Informationen, die im Zusammenhang mit einem Sterbefall zu berücksichtigen sind.

Informationen im Überblick

Zuständig bei einem Sterbefall ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Wenn der Sterbefall in Hamburg eintritt, können Sie hier das zuständige Standesamt ermitteln: Zuständiges Standesamt

Ein Bestattungsunternehmen informieren

Wenn Sie von einem Sterbefall betroffen sind, empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Das Bestattungsunternehmen begleitet Sie bei vielen notwendigen Schritten. Dazu zählen nicht nur die Beerdigung oder die Trauerfeier, sondern auch Verwaltungsangelegenheiten wie die Sterbefallanzeige beim Standesamt. 

Die nächsten Schritte

  • Anzeige des Sterbefalls
  • Sterbefallbeurkundung
  • Ausstellung der Sterbeurkunde

1. Die Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bereich die Person verstorben ist.

Sie müssen die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt nicht selbst vornehmen, wenn:

  • der Sterbefall in einer Einrichtung eintritt (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung). Der Träger der Einrichtung ist dazu verpflichtet, den Sterbefall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Sie müssen die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt selbst vornehmen, oder ein Bestattungsunternehmen mit der Anzeige beauftragen, wenn:

  • der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung eintritt, z.B. in der gemeinsamen Wohnung

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Sterbefallanzeige beim Standesamt benötigt. Diese reichen entweder das beauftragte Bestattungsunternehmen oder Sie selbst beim zuständigen Standesamt ein. Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.

2. Sterbefallbeurkundung

Ist die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt eingegangen und sind alle Unterlagen vollständig, nimmt das Standesamt die Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister vor. Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch das Bestattungsunternehmen vorgenommen.

Das Bestattungsunternehmen sendet dem Standesamt die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass des verstorbenen Menschen 
  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Nachweis über die Auflösung oder Sterbeurkunde des Ehepartners  

Wenn Sie als Privatperson einen Todesfall direkt anzeigen, sind von Ihnen selbst außerdem folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.

3. Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde unter anderem für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die erstmalig erstellten Sterbeurkunden erhalten Sie in der Regel über das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Urkunden nachfordern möchten, können Sie das auch online erledigen: Urkundennachforderung

Checkliste für Dokumente

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Urkunden verlangt. Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern. Das Standesamt benötigt die Unterlagen grundsätzlich im Original, sofern nicht anders genannt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Standesamt.

Wichtige Unterlagen

Ledig

Verheiratet

Verwitwet

Geschieden

Personalausweis oder Reisepass (Fotokopie)

Geburtsurkunde

Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners

Scheidungsurkunde / Nachweis über Auslösung der Ehe

Nachweis zur Namensänderung,
z.B. bei späterer Ehenamensbestimmung oder nach einer Scheidung


Häufige Fragen und Antworten

Nein, dafür ist das Standesamt nicht zuständig. Bei Nachlassangelegenheiten ist in der Regel ein Termin mit dem Nachlassgericht erforderlich. Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für die amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erteilung von Erbscheinen, die Aufnahme von Erbausschlagungserklärungen und die Einrichtung von Nachlasspflegschaften (falls Erbende unbekannt sind und ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht). 

Weitere Informationen: Nachlassgericht

Das Standesamt ist nicht für die Ausstellung des Leichenpasses zuständig. Ausgestellt wird der Leichpass in Verbindung mit dem Gesundheitsamt vom Bezirksamt Wandsbek.

Wenn Sie eine verstorbene Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg an einen anderen Ort bringen möchten, benötigen einen Leichenpass, wenn das Zielland oder ein Land durch das Sie fahren, einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass bestätigt die Identität der verstorbenen Person.

Weitere Informationen: Leichenpass beantragen

Wenn Sie eine weitere Sterbeurkunde einer verstorbenen Person benötigen, können Sie Urkunden persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Weitere Informationen: Eine weitere Sterbeurkunde anfordern