So fordern Sie eine Urkunde in Hamburg an
Online-Dienst zur Urkundenanforderung:
Diese Urkunden können Sie hier online anfordern:
- eine Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister / mehrsprachige Geburtsurkunde
- eine Eheurkunde / Auszug aus dem Eheregister / mehrsprachige Eheurkunde
- eine Sterbeurkunde / Auszug aus dem Sterberegister / mehrsprachige Sterbeurkunde
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde / Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Dafür steht Ihnen der Online-Dienst zur Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie von beglaubigten Registerausdrucken zur Verfügung.
Voraussetzung: Für die Urkundenbestellung über den Hamburg Service benötigen Sie ein Servicekonto Plus beim Hamburg Service. Weitere Informationen finden Sie unter: Servicekonto Plus beim Hamburg Service
Urkundenanforderungen per E-Mail, per Post oder vor Ort
Für die Anforderung einer Urkunde muss Ihnen zunächst das zuständige Standesamt bekannt sein. Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person geboren wurde, geheiratet hat, die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.
Checkliste für die Urkundenanforderung
In unserer Checkliste erfahren Sie, welche notwendigen Angaben Sie dem zuständigen Standesamt übermitteln müssen, um eine Urkunde anzufordern:
- Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt / der Geburt / der Eheschließung / des Sterbefalls
- Geburtsdatum und ggf. Angabe des Krankenhauses, in dem die Geburt stattfand / Eheschließungsdatum / Sterbedatum
- Postanschrift, an die die Urkunde versandt werden soll
- Ihre Telefonnummer für Rückfragen
Sollten Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen:
Bitte beachten Sie, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, wenn Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen.
- Wenn Sie die Urkunde für ihre Eltern und/oder Geschwister beantragen, wird zum Nachweis der Verwandtschaft Ihre eigene Geburtsurkunde benötigt.
- Wenn Sie die Urkunde für Ihren Ehegatten beantragen, wird zum Nachweis Ihre Eheurkunde benötigt.
- Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen, müssen Sie eine Vollmacht dieser Person zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers vorlegen.
- Die Vorlage weiterer Unterlagen und/oder Nachweise bleibt vorbehalten.
Allgemeine Hinweise
Hinweise zu zeitlichen Begrenzungen
Bitte beachten Sie, dass die Personenstandsregister im Standesamt nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Sie können deshalb nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt rückwirkend Personenstandsurkunden von den Standesämtern erhalten.
Es gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Sollten Sie Urkunden aus früheren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv.