Bereits in dem 2009 beschlossenen Bebauungsplan Langenhorn 22 ist festgelegt, dass die Fichtenbestände auf dem ehemaligen Gelände des AK Ochsenzoll in ökologisch wertvollere Laubwälder umgewandelt werden sollen. Nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung und nachfolgender Präsentation im Regionalausschuss begann daher im Jahr 2015 das Bezirksamt Hamburg-Nord im Zusammenhang mit der Herrichtung der dortigen Grünanlagen mit den entsprechenden Arbeiten. Einer der ersten Schritte war dabei, die gesamten Fichtenbestände mit Buchen zu unterpflanzen, um eine zweite Baumschicht als Ersatz für die später zu fällenden Fichten zu schaffen, damit diese nachfolgend dort zu einem neuen Waldbestand heranwachsen kann.
Beschleunigt wurde der Waldumbau dadurch, dass es schon vor 2015 Borkenkäferbefall in den Fichtenbeständen gab und seither eine steigende Anzahl befallener Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch zum Schutz der übrigen Bestände entnommen werden mussten.
Im Rahmen der regelhaften Kontrolle des Parkbaumbestandes wurde nun festgestellt, dass im Laufe des Jahres 2022 der Fichtenbestand in der Grünanlage südlich des Firmengeländes der Firma Nordex (Langenhorner Chaussee 600) aufgrund von Trockenheit und Borkenkäferbefall stark geschädigt wurde und viele Bäume dort bereits abgestorben sind. Eine zusätzlich von einem externen Gutachter eingeholte Stellungnahme bestätigte, dass das Bestandsgefüge des dortigen Fichtenbestandes durch Trockenheit, Borkenkäferbefall und durch vom Wind bereits geworfene Bäume derart labilisiert ist, dass die Verkehrssicherheit nicht länger gewährleistet ist. Die befallenen Fichtenbestände müssen daher zeitnah vollständig entnommen werden.
Zudem müssen in einem 3,2 ha großen waldartigen Bestand nördlich des Neubergerwegs 35 abgestorbene bzw. absterbende Wald-Kiefern entnommen werden. Als Ursache wird hier eine Kombination aus Vitalitätsschwächung (u. a. durch Trockenheit), Konkurrenzdruck und sturmbedingte Schäden sowie nachfolgender Befall durch Hallimasch angesehen.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes werden die Baumfällarbeiten bis Ende Februar 2022 ausgeführt. Mit Einschränkungen bei der Grünanlagennutzung während der Fällarbeiten ist zu rechnen.
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