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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.01.2023 im Bezirk Hamburg-Nord der Freien und Hansestadt Hamburg

09. Januar 2023 Press Release
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Der Bezirk Hamburg-Nord der Freien und Hansestadt Hamburg ordnet auf Grundlage einer Risikobewertung nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ab sofort im gesamten Gebiet des Bezirks die Aufstallung von Geflügel an.

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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung

Informationen zur aviären Influenza (Vogelgrippe)

Die Vogelgrippe ist eine Krankheit, die fast ausschließlich Vögel betrifft. In seltenen Fällen können auch bestimmte Säugetiere erkranken. Menschen sind bisher fast ausschließlich in Asien und in Afrika nach sehr engem Kontakt mit Geflügel erkrankt.

Weil die Ausbreitung der Erkrankung in der Wildvogelpopulation während des Vogelzugs sehr dynamisch ist und großen wirtschaftliche Schaden in der Nutztierhaltung verursacht, ist eine Übertragung in Hausgeflügelbestände unbedingt zu verhindern. Als Präventionsmaßnahme wird daher auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Dies minimiert auch die Übertragungsmöglichkeiten auf den Menschen.

Es ist darauf zu achten, keine ungeschützten Kontakte zu Wildvögeln und streunenden Tieren zu haben. Der Verzehr von Geflügel und Geflügelprodukten ist bei Einhaltung der üblichen Hygieneregeln unbedenklich.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie das örtlich zuständige Verbraucherschutzamt.
Weitere Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier

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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 09.01.2023

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