Das Aufstellen eines Mahnmals im öffentlichen Raum ist an eine Sondernutzungsgenehmigung gebunden. Dafür wird im Zuge eines Prüfverfahrens üblicherweise der Standort auf seine Eignung hinsichtlich Sicherheit und Stadtbild geprüft, vor allem aber auch die Sicherheit der Skulptur selbst. Sie darf zum Beispiel nicht leicht umzustoßen sein oder scharfe Kanten und Spitzen haben, die Menschen leicht verletzen könnten. Das Bezirksamt hatte die Skulptur vorerst stehen gelassen, da nach einer ersten Prüfung keine unmittelbare Gefahr festgestellt werden konnte. Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Verhandlungsgesprächen mit des Bezirksamtsleiters mit einer Kontaktperson der zuständigen Initiative „Geister der Versuchstiere“ hat das Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis zum Verbleib der Skulptur an dem Standort bis zum 31. Dezember dieses Jahres erteilt.
Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz: „Die Skulptur wurde professionell angefertigt und stellt keine Gefahr dar. Zudem zeigt die Anzahl der Besucher:innen, wie wichtig das Thema ist. Das Bezirksamt hat deswegen entschieden, die Skulptur mit einer Sondernutzungsgenehmigung bis Ende des Jahres stehen zu lassen.“
Die Erlaubnis schließt eine Verlängerung aus. Die Unterhaltung und die Verkehrssicherung sowohl der Skulptur (einschließlich Gedenkplatte, Fundamente etc.) als auch der unmittelbaren Umgebung der Skulptur obliegen den Sondernutzer:innen. Bei Beendigung der Sondernutzung ist die Skulptur von Seiten und auf Kosten der Initiative zu entfernen.
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