Über die Anträge von gemeinnützigen Initiativen und Vereinen im Bezirk auf Sondermittel entscheidet die Bezirksversammlung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, aber mindestens drei Monate vor einer geplanten Anschaffung oder Investition eingereicht werden. Den Antrag sowie alle Informationen zu den Voraussetzungen und Hintergründen der Antragstellung wie die Richtlinien zur Förderung von Initiativen im Bezirk Hamburg-Nord finden Sie hier.
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