Bezahlbarer Wohnraum in Hamburg-Nord

Soziale Erhaltungsverordnungen für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt in Kraft getreten

30. Juli 2025 Press Release

Ab Mittwoch, den 30. Juli, gelten für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt Soziale Erhaltungsverordnungen, die bezahlbaren Wohnraum und damit die bestehende Bevölkerungsstruktur schützen sollen. Dort leben rund 85.000 Einwohner:innen auf einer Fläche von ca. 600 Hektar. Über 90 Prozent der Haushalte in den drei Gebieten sind Mieterhaushalte.

Soziale Erhaltungsverordnung Barmbek-Nord - Abgrenzung
© Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Bauliche Vorhaben wie Rückbau, Änderung sowie Nutzungsänderung von baulichen Anlagen müssen beim Bezirksamt gesondert beantragt werden. Bei den Anträgen wird geprüft, ob die vorgesehenen Baumaßnahmen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährden können. Dies gilt auch für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Außerdem gibt es ein Vorkaufsrecht der Stadt. Instandhaltung und energetische Maßnahmen, die den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen, bleiben grundsätzlich möglich. Neubauten sind von den Verordnungen nicht erfasst.

Bislang gelten Hamburg-weit schon 13 Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 Baugesetzbuch. In Hamburg-Nord waren für die drei Gebiete bereits von 2020 bis 2023 Soziale Erhaltungsverordnungen gültig, die zwischenzeitlich überprüft wurden.

Da die Voraussetzungen für den Erlass weiterhin gegeben sind, sind nun erneut Soziale Erhaltungsverordnungen in den drei Gebieten erlassen worden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.hamburg.de/hamburg-nord/soziale-erhaltungsverordnungen/ 

 

Rückfragen der Medien
Kaja Weber | Pressestelle Bezirksamt Hamburg-Nord
Telefon: 040 42804-2245
E-Mail: Pressestelle@Hamburg-Nord.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/hamburg-nord

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