Abholung
Ab dem 07. Juli 2026 werden widerrechtlich abgelegte Wassersportgeräte aus den genannten Uferbereichen entfernt. Nicht mehr nutzbare Boote und Boards werden umweltgerecht entsorgt, alle anderen zentral über den Diensleister ReBoat – maritime recycling kostenpflichtig eingelagert. Die Herausgabe erfolgt gegen eine Gebühr, nach Vorlage eines Eigentumsnachweises oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über das Eigentum an dem entsprechenden Boot oder Wassersportgerät.
Termine zur Besichtigung und Auslösung sind ausschließlich nach vorheriger Anmeldung über ReBoat möglich:
Telefon: +49 (0) 40 / 870 800 86
Mail: umwelt@re-boat.de
Webseite: www.re-boat.de
Alle weiteren Informationen zum Vorgehen des Bezirksamtes finden Sie hier.
Rechtliche Grundlage
Das Bezirksamt Hamburg-Nord erlässt auf Grundlage der
- § 39 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG
- § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 WHG. HWaG
- § 3 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen (GrAnlG HA), § 1 Abs. 1 Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
- § 19, § 60 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
nachfolgende Allgemeinverfügung für die Bereiche Kuhmühlenteich, Goldbekkanal, Eppendorfer Mühlenteich sowie Barmbeker Stichkanal.