Erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2

Mesterkamp

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Plangebiet

Das Plangebiet liegt südlich der Weidestraße und westlich der Hamburger Straße und wird wie folgt begrenzt:
Elsastraße – Weidestraße – Hamburger Straße – Berthastraße im Stadtteil Barmbek-Süd (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 421).

Planungsanlass / Planungsziel

Planungsanlass ist die Entwicklung einer Nachnutzung für das bislang von der Hamburger Hochbahn AG genutzte Areal südlich der Weidestraße. Der dort seit den 1970er Jahren bestehende Busbetriebshof wurde 2019 an den Standort im sogenannten Gleisdreieck Alsterdorf (nördlich der S-Bahn-Station Rübenkamp) verlagert. Mit der Aufgabe der bisherigen Nutzung eröffnen sich Möglichkeiten, die freiwerdenden Flächen in Barmbek-Süd im Rahmen einer städtebaulichen Ordnung zu transformieren und so zur Nachverdichtung sowie insbesondere zur Schaffung dringend benötigten innerstädtischen Wohnraums beizutragen.

Zur Erarbeitung eines qualitätvollen städtebaulichen Gesamtkonzepts wurde Ende 2016 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der prämierte Siegerentwurf für das „Quartier Mesterkamp“ diente als Grundlage für einen Funktionsplan, der wiederum die Basis für die Anpassung des Planungsrechts vor Ort bildet.

Das daraus hervorgegangene Bebauungsplanverfahren Barmbek-Süd 2 befindet sich seit 2016 / 2017 in Aufstellung und umfasst eine Fläche von ca. 8 ha. Um die angrenzenden Bereiche hinsichtlich ihrer städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen und freiraumplanerisch in die Umgebung einzubinden, wurde das Plangebiet über das eigentliche Gelände des Busbetriebshofes hinaus bis an die umgrenzenden Straßenräume arrondiert. Der Schwerpunkt der planerischen Neuentwicklung liegt in der Ermöglichung von Wohnungsbau, um einen Beitrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnraum in den innerstädtischen Stadtteilen zu leisten.

Das städtebauliche Konzept, das auf dem Ergebnis des 2016/ 2017 durchgeführten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs beruht, sieht auf dem ehemaligen Gelände der Hamburger Hochbahn ein neues Quartier vor, das bei Aufnahme der benachbarten Bebauungsstrukturen eine eigenständige Identität herausbilden kann. Die Wohnnutzung wird in fünf- und sechsgeschossigen Zeilen und Punkthäusern um einen verkehrsberuhigten Quartiersplatz angeordnet. Entlang der Hamburger Straße werden gewerbliche und Wohnnutzungen in größeren Hof- und Blockstrukturen mit sechs Geschossen untergebracht. Ein städtebaulicher Hochpunkt ist an der Kreuzung Hamburger Straße/ Weidestraße geplant. Das neue Wohnquartier soll von der Weidestraße über die bisherige Zufahrt des Busbetriebshofes und von der Elsastraße aus erschlossen werden. Dabei sollen Durchgangsverkehre vermieden werden. Der zentrale Bereich soll verkehrsberuhigt gestaltet werden und als städtischer Platz mit hoher Aufenthaltsqualität die Mitte des neuen Quartiers bilden. Hier ist auch ein Gebäude für gemeinschaftliche Nutzungen vorgesehen. Die gewerbliche Nutzung bzw. die verkehrliche Anbindung der urbanen Gebiete „MU1“ und „MU2“ erfolgt über die Planstraße 2, wie auch über Gehwegüberfahrten direkt an die Nebenfahrbahn der Hamburger Straße. Die verkehrliche Anbindung des Kerngebietes erfolgt über die Berthastraße. 

Die sich entlang der Weidestraße und der Berthastraße befindende Wohnbebauung soll im Grundsatz erhalten werden. Um Entwicklungsspielräume zu ermöglichen, bietet der Bebauungsplan dort, wo es städtebaulich passend ist, Möglichkeiten für bauliche Ergänzungen oder Erweiterungen. Entlang der Weidestraße ist ein Baufeld ausgewiesen, welches zwischen dem Gebäudebestand und der neuen Raumkante des MU1 vermittelt. Gleichzeitig wird damit dem Straßenbaumbestand Rechnung getragen. Auch für die Gemeinbedarfsfläche der Schule/ Kita im Nordwesten des Plangebiets werden bauliche Entwicklungsspielräume ermöglicht, während die denkmalgeschützte Kirche St. Sophien und das Kloster St. Johannis bestandsgemäß festgesetzt werden. Um den Bedarf des Quartiers sowie des Umfeldes zu decken, ist die Unterbringung von zwei Kindertagesstätten im Plangebiet vorgesehen. Diese werden durch die SAGA und über einen Grundstücksvertrag mit einem privaten Grundeigentümer gesichert.

Der Bezirk Hamburg-Nord strebt an, mit dem neuen Quartier „Mesterkamp“ einen Wohn-, Arbeits- und Begegnungsort im Sinne einer inklusiven Stadtentwicklung zu schaffen. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention versteht das Bezirksamt darunter eine Stadtentwicklung, die es Menschen ermöglicht, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, in städtischen Quartieren zu wohnen und am gesellschaftlichen und nachbarschaftlichen Leben teilzuhaben. Wo möglich und sinnvoll sollen Interessen, Wünsche und Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen durch Beteiligungsverfahren einbezogen werden. Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Wohnungen und des öffentlichen Raumes sowie die Einbindung sozialer Einrichtungen sollen sich nach Möglichkeit an einer solch inklusiven Stadtentwicklung ausrichten.

Information zum städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb Mesterkamp finden sie hier.

Lage des Plangebietes

Plangebiet Barmbek-Süd 2
Bezirksamt-Nord / Stadt- und Landschaftsplanung / Kartengrundlage: LGV

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde in der Zeit vom 17. Oktober 2022 bis 18. November 2022 im Bezirksamt Hamburg-Nord (Technisches Rathaus) öffentlich ausgelegt.

Die Dienststellen / Träger öffentlicher Belange werden gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 16.01.2026 über „Bauleitplanung online“ abzugeben.

Auskünfte zum ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf erteilt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Telefonnummer 040 / 4 28 04 - 60 21 oder - 60 20.

Luftbild und weitere Karten:

Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen: www.hamburg.de/planportal.

Download

Amtlicher Anzeiger Nr. 78 vom 04.Oktober 2022

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