Plangebiet
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hufnerstraße - Osterbekkanal - Westgrenzen der Flurstücke 275 und 2073, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1966 der Gemarkung Barmbek.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen werden. Im Zuge dessen werden die Festsetzungen insbesondere im Bereich der Wohnnutzungen entsprechend der heutigen Nutzung bestandsgemäß angepasst, auch vor dem Hintergrund der Denkmaleigenschaft. Die Gewerbe- und Einzelhandelsflächen, die im Bereich Fuhlsbüttler Straße 184, 186, 188 einen deutlichen städtebaulichen Bruch zeigen, werden überplant, sie sollen insbesondere in den unteren Geschossen festgesetzt werden. Des Weiteren soll das im Innenhof befindliche, ehemalige Frauenwohnheim planungsrechtlich gesichert werden.
Zu berücksichtigen sind neben dem Denkmalschutz, das Nahversorgungskonzept, das an der Fuhlsbüttler Straße einen zentralen Versorgungsbereich ausweist, und die Erhaltungsverordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Anlagen in Barmbek-Nord. Letztere soll für ein einheitliches, der Umgebung entsprechendes Bild Sorge trage, das aktuell insbesondere im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans nicht gegeben ist.
Lage des Plangebietes
Verfahrensstand
Der Entwurf des Bebauungsplans Barmbek-Nord 43 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wurde in der Zeit vom 7. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Dezember 2021 im Bezirksamt Hamburg-Nord erneut öffentlich ausgelegt.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes unter 040 / 4 28 04 - 60 2623 und - 60 20 während der Dienstzeiten zur Verfügung.