Plangebiet
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Theodor-Fahr-Straße – Neubergerweg – U-Bahnlinie U1 – Bornbach – südliche Grenze des Flurstücks 9918, östliche und südliche Grenze des Flurstücks 10099, östliche, südliche und westliche Grenze des Flurstücks 10181 der Gemarkung Langenhorn – über Beckermannweg – südliche Grenze des Flurstücks 9917 der Gemarkung Langenhorn – Ursula-de-Boor-Straße (Ortsteil 432).
Planungsziel
Ziel des Bebauungsplans Langenhorn 75 „Beckermannweg“ ist die Sicherung der etablierten Sportanlagen, die eine wichtige Funktion für die Freizeitgestaltung und die Förderung des Gemeinwohls erfüllen. Ebenso werden die vorhandenen Kleingartenflächen festgesetzt, die als wertvolle Grünstrukturen und Erholungsräume innerhalb des urbanen Gefüges erhalten bleiben sollen. Ergänzend dazu werden Grün- und Erholungsflächen, insbesondere Grünanlagen, Gewässer und Waldflächen, festgesetzt, um die städtebauliche Balance zwischen bebauten und unbebauten Flächen zu erhalten.
Umfasst sind zudem die Wohnbauflächen an der Theodor-Fahr-Straße sowie am Neubergerweg, um dort langfristig Wohnbaupotentiale zu eröffnen. Des Weiteren sollen die im Bestand vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen der Helmut und Loki Schmidt-Stiftung sowie der Freiwilligen Feuerwehr planungsrechtlich gesichert werden. Hinsichtlich der technischen Infrastruktur wird das vorhandene Abwasserpumpwerk festgesetzt sowie zur Wärmeversorgung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Rahmen der energetischen Stadtsanierung vorgehalten.
Lage des Plangebietes
Verfahrensstand
Der Entwurf des Bebauungsplans Langenhorn 75 sowie die Entwürfe zu den Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 07. August 2026 im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.
Zusätzlich stehen die bereits vorliegenden Informationen und Entwürfe der Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie freitags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr an folgendem Ort zur Einsichtnahme bereit:
Bezirksamt Hamburg-Nord, Foyer, Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg.
Während des oben genannten Zeitraums können Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen elektronisch direkt unter „Bauleitplanung online“, per E-Mail an (stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de) sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Auskünfte zur Planung erteilt während der Dienstzeiten das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Nord unter den Telefonnummern 040/42804-6026 und 040/42804-6020 oder per E-Mail unter stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de.
Parallele Änderungsverfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt parallel zu den Änderungen des Flächennutzungsplans F01/26 und des Landschaftsprogramms L01/26.
Datenschutzerklärung
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, die im Auslegungsraum sowie im Internet unter https://www.hamburg.de/hamburg-nord/datenschutzerklaerungen hinterlegt ist.