Fachamt Gesundheit

Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen

Bei der Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln ins Ausland sind einige Regelungen zu beachten.

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Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch das Gesundheitsamt beglaubigten Bescheinigung erfolgen.

Für diese Leistung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Das Formular kann hier bei der Bundesopiumstelle heruntergeladen werden.


Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Gesundheit
Eppendorfer Landstraße 59
20249 Hamburg

Tel.: 040 42804 - 2273
Fax: 040 42790 - 4859
E-Mail: Medizinalwesen@Hamburg-Nord.Hamburg.de

Sprechzeiten:
Montag–Freitag: 8:30–12:00 Uhr

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